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PRESSEMITTEILUNG 486 Chemnitz, den 01.07.2009
Baumaßnahme für den Hochwasserschutz: Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Rottluffer Straße
Neue Baumpflanzungen kompensieren notwendige Baumfällungen
Am 15. Juli 2009 beginnt das Tiefbauamt der Stadt Chemnitz mit der Baumaßnahme Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Talaue des Rabensteiner Baches. Das Becken grenzt im Norden und Osten an die Rottluffer Straße und im Süden an die Kalkstraße (Bahngelände).Der Rabensteiner Bach mündet etwa 600 Meter unterhalb des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens in den Pleißenbach, der eines der größten Gewässer II. Ordnung innerhalb der Stadt Chemnitz ist. Auf seiner Fließstrecke bis zur Mündung in die Chemnitz ist der Pleißenbach akut hochwassergefährdet, so dass grundlegende Maßnahmen zur Verringerung der Zuflussmengen im Rabensteiner Bach und damit im unterliegenden Pleißenbach erforderlich sind. Auch müssen Wohn- und Gewerbegebäude sowie öffentliche Straßen in unmittelbarer Nähe des Pleißenbaches vor eventuell auftretendem Hochwasser geschützt werden. Durch territorial vorhandene Freiflächen, die nur in den Randgebieten bedingt zur Verfügung stehen, ist es möglich den Wasserabfluss im Pleißenbach bei Regen zu verringern.
Mit der Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Rottluffer Straße wird nun ein bedeutender Hochwasserschutzraum von etwa. 40.000 Kubikmetern für den Rabensteiner Bach und damit auch für den Pleißenbach geschaffen.
Finanziert wird dieses Vorhaben aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 607.000 Euro; der Eigenanteil der Stadt Chemnitz beträgt rund 202.000 Euro.
Notwendige Baumfällungen und dafür vorgesehene Neupflanzungen
Um die Baumaßnahme durchzuführen ist es notwendig, die Bäume zu fällen, die sich im Bereich westlich des Straßendammes der Rottluffer Straße und künftigen Absperrdammes (von Einmündung des Jugendweges bis zum neuen Fuß-/Radweg Kalkstraße) befinden.
Gemäß Sächsischem Wassergesetz, 2. Abschnitt „Deiche und sonstige Hochwasserschutz-anlagen“ ist im § 100d, Abs. 1 Nr. 1 festgeschrieben, dass das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern auf Deichen untersagt ist. Das bindige Material des Absperrdammes verhindert, dass die Baumwurzeln mit Wasser versorgt werden. Außerdem ist der Austausch von Luft und Wasser zum Erhalt der Bäume durch das dichte Material unmöglich. Beim Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens ist ein Baumbewuchs nicht zulässig, da die Durchwurzelung den Dammkörper zerstören würde und die Hochwasserschutzanlage nicht mehr dicht wäre.
Baubeginn zur Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens ist am 15. Juli; die Bäume werden im Juli und August gefällt. Da die Baumfällungen vom 1. März bis 30. September erfolgen (Vegetationsperiode), bedarf es gemäß §25 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) einer Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes, untere Naturschutzbehörde; diese Ausnahmegenehmigung wurde beantragt und liegt vor.
Hinweis: Aufgrund des Ende März eingegangenen Zuwendungsbescheides von Fördermitteln für das Gesamtvorhaben und des erforderlichen Zeitraumes für die Ausschreibung und Vergabe war es nicht möglich, Bäume und Gehölze außerhalb der Vegetationsperiode zu fällen. Die Baumfällgenehmigung des Grünflächenamtes liegt vor; die ausgleichenden Zahlungen sind bereits festgesetzt. Die Stadt Chemnitz pflanzt davon neue Straßenbäume an verschiedenen Straßen. Über die genauen Pflanztermine und Standorte wird mit einer gesonderten Pressemitteilung informiert. Aufgrund der Vegetationszeiten und der damit begrenzten Pflanzzeiträume kann die Pflanzung nur im Herbst oder Frühjahr erfolgen – eingeordnet wird die Realisierung der Ersatzpflanzung daher im Jahr 2010.
Stadt Chemnitz