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PRESSEMITTEILUNG 535 Chemnitz, den 24.07.2009
Talsperre Euba: Baden strikt verboten
Auch wenn das Sommerwetter manchen lockt: Die Stadtverwaltung weist erneut darauf hin, dass die Benutzung der Talsperre Euba zum Baden, Schwimmen, Angeln etc. verboten ist. Auch das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.
Das Tiefbauamt weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Benutzen der Talsperrenanlagen Lebensgefahr besteht!
Deshalb ist es auch verboten, die Staumauer und der Betriebseinrichtungen zu betreten, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Schiebeeinrichtungen, Podeste. Ebenso dürfen Dächer und Türme der Staumauer nicht be- und überstiegen werden. Als Sachbeschädigung werden das Feuermachen, das Beschriften baulicher Anlagen und Einrichtungen sowie von Wegen ebenso wie sonstige Verunreinigungen geahndet.
Personen, die sich unbefugt auf dem Betriebsgelände der Talsperre Euba aufhalten, haften für alle Schäden die der Stadt Chemnitz aus verbotenen Nutzungen beziehungsweise Handlungen entstehen können.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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