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PRESSEMITTEILUNG 54 Chemnitz, den 27.01.2009
Notwendige Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz im Frühjahr (I. Quartal)
Alle anstehenden Arbeiten sind ausnahmslos dringliche Maßnahmen, die notwendig sind zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit.
Bei den Baumfällungen handelt es sich zum großen Teil um so genannte Pflegehiebe aufgrund von Wildwuchs. Entfernt werden dabei Bäume aufgrund eines zu dichten Wachstums bzw. des so genannten Konkurrenzdrucks. Damit werden der Wuchsraum für die Bäume vergrößert und der Konkurrenzdruck zwischen den Bäumen verringert sowie die Bäume zu kräftigerem Wachstum angeregt.
Das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz weist darauf hin, dass alle aufgeführten Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich zulässig sind und keinen Verstoß nach § 25 SächsNatSchg darstellen. Wo es die Platzverhältnisse zulassen, wird durch das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlasst.
Hinweis: Detaillierte Angaben zur Notwendigkeit jeder der im Frühjahr des I. Quartals 2009 vorgesehenen Baumfällungen entnehmen Sie bitte ebenfalls der beigefügten Anlage.
Stadt Chemnitz