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PRESSEMITTEILUNG 596 Chemnitz, den 26.08.2009

Junge sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 16 bis 24 Jahren für die Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss der Stadt Chemnitz gesucht

Bewerbung bis 30. September 2009 im Amt für Jugend und Familie möglich - Bewerbungsformular im BVZ Moritzhof erhältlich sowie auf www.chemnitz.de

Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat in seiner Sitzung am 5. August 2009 eine Änderung der Satzung des Amtes für Jugend und Familie beschlossen und damit die Möglichkeit zur Beteiligung junger Menschen an der Lösung kommunalpolitischer Aufgaben im Jugendhilfeausschuss geregelt. Damit besteht die Möglichkeit, dass Einwohner der Stadt Chemnitz, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens 16 Jahre alt sind, die Interessen junger Menschen als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Chemnitz vertreten können. Der Jugendhilfeausschuss tagt elf Mal im Jahr und befasst sich z.B. mit aktuellen Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe und der Förderung von Einrichtungen und Angeboten für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen. Die Sitzungen finden in der Regel im Rathaus Chemnitz, Markt 1 statt.

Wer als sachkundiger Einwohner im Jugendhilfeausschuss mitarbeiten will, kann sich bis zum 30. September 2009 im Amt für Jugend und Familie (Sitz: Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53) bewerben. Das Bewerbungsformular liegt im Zimmer 444 des Bürger- und Verwaltungszentrums (Moritzhof) aus und wird auf www.chemnitz.de zum Download ins Netz gestellt. Die Berufung der sachkundigen Einwohner für die Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss erfolgt durch den Stadtrat.

Kontakt: Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz, Ruf 0371/488-5101.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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