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PRESSEMITTEILUNG 678 Chemnitz, den 22.09.2009
Notwendige Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet im Herbst 2009 - IV. Quartal (Ergänzung)
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach § 25 Sächsisches Naturschutzgesetz dar.
Hinweise: Detaillierte Angaben zu den Fäll- und Schnittmaßnahmen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage – die Maßnahmen werden ausschließlich im IV. Quartal 2009 durchgeführt.
Wo es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Bitte beachten: Die hier veröffentlichten Informationen sind Ergänzung der bereits mit PM 678 am 15.09.2009 veröffentlichten Informationen zu notwendigen Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Herbst/IV. Quartal 2009 – www.chemnitz.de > Aktuelles.
Stadt Chemnitz