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PRESSEMITTEILUNG 70 Chemnitz, den 30.01.2009

Für die drei Wahltermine 2009: 1.700 Wahlhelfer für die Mitarbeit in den 164 Wahlbezirken in Chemnitz gesucht

Bereitschaftserklärung bitte bis 20. Februar an Wahlbehörde der Stadt übermitteln – Formular steht im Internet auf www.chemnitz.de

Zur Vorbereitung auf das Superwahljahr 2009 gehört auch in Chemnitz die Gewinnung von Bürgerinnen und Bürgern als Wahlhelfer für die drei Wahltermine: Am 7. Juni werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland, die Chemnitzer Stadträte und die Ortschaftsräte gewählt. Die Wahl zum Fünften Sächsischen Landtag findet am 30. August und die Bundestagswahl am 27. September statt. Insgesamt werden in Chemnitz für diese drei Wahltermine in den Wahllokalen etwa 1.700 Wahlhelfer als Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlvorstände benötig. Für jeden der insgesamt 164 Wahlbezirke in Chemnitz wird ein Wahlvorstand gebildet, der an den drei Wahlsonntagen den reibungslosen Verlauf von Stimmenabgabe und -auszählung im Wahllokal (jeweils geöffnet von 8 bis 18 Uhr) sicherstellt.

Zur Arbeit im Wahlvorstand: Am Wahltag treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes jeweils 7:30 Uhr im Wahllokal und erhalten hier eine Einweisung in ihre Aufgaben. Einsatz- und Pausenzeiten werden festgelegt, so dass sich ein Einsatz im Allgemeinen nicht über den ganzen Tag erstreckt. Die Wahlbehörde ist deshalb bestrebt, Wahlhelfer in Wohnnähe einzusetzen.
Gegen 17:30 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand, um im Anschluss die Ergebnisse im Wahllokal zu ermitteln. Nachdem die Ergebnisse feststehen, ist der Einsatz der Wahlhelfer beendet.
Bitte beachten: Wer seine Bereitschaft zur Mitarbeit im Wahlvorstand erklärt, beachtet bitte, dass der im Amtsblatt vom 28.01.2009 sowie auf www.chemnitz.de veröffentlichte Aufruf der Stadt Chemnitz zur Mitarbeit im Wahlvorstand bereits alle drei Wahltermine umfasst. Bei welchem der drei Wahltermine - ob bei einem, zwei oder allen drei - Sie im Wahlvorstand mitarbeiten möchten, entscheiden Sie bitte beim Ausfüllen des Formulars.
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld - bei Europawahl und Kommunalwahlen erhalten allgemeine Wahlvorstände 60 €, Briefwahlvorstände 50 €, bei der Landtagswahl 40 € bzw. 30 €; bei der Bundestagswahl 40 € bzw. 30 €.

Die Bereitschaftserklärung ist an die Wahlbehörde bis Freitag, 20. Februar zu senden – entweder per Post an Stadt Chemnitz, Wahlbehörde, 09106 Chemnitz oder per Fax 0371 488-7499. Abgegeben werden kann die Bereitschaftserklärung auch im Rathaus (Information), Markt 1, im BVZ Moritzhof (Information), Bahnhofstraße 53, im Technisches Rathaus (Information), Annaberger Straße 89 und in den Bürgerservicestellen sowie auch direkt in der Wahlbehörde der Stadt Chemnitz, Getreidemarkt 3.
Das Formular zur Erklärung der Bereitschaft steht auch im Internet unter www.chemnitz.de > Aktuelles > Aktuelle Themen > Wahlhelfer gesucht

Die Berufungsschreiben werden drei bis vier Wochen vor der jeweiligen Wahl versandt. Personen, die kein solches Schreiben erhalten, müssen damit rechnen, dass die Festlegung ihres Einsatzes noch bis zum Freitag vor dem jeweiligen Wahltag nach Bedarf erfolgen kann. Sollten sich Änderungen zu den in der Bereitschaftserklärung angegebenen Daten ergeben, ist bitte umgehend die Wahlbehörde zu informieren. Ansprechpartnerin bei Fragen zum Einsatz als Wahlhelfer ist für Bürgerinnen und Bürger in der Wahlbehörde der Stadt Chemnitz Gabriele Rantzuch unter Ruf 0371/488-7473.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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