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PRESSEMITTEILUNG 722 Chemnitz, den 08.10.2009

Waldpflegearbeiten in Kommunalwäldern
Brennholzscheine beim Revierförster

Ab Samstag, 10. Oktober 2009 beginnen in den Kommunalwäldern der Stadt Chemnitz die turnusgemäß jährlich notwendigen Waldpflegearbeiten. Durchgeführt werden die kleinflächigen Forstarbeiten - insgesamt werden 2.500 Kubikmeter Rundholz geschlagen – in diesem Jahr in den Wäldern Alte Hardt, Am Erfenschlager Bad, Crimmitschauer Wald, Ebersdorfer Wald, Einsiedler Wald, Glösaer Wald, Hutholz, Kohlung, Pfarrhübelwald, Rödelwald, Schneller Markt, Sechsruthen und Zeisigwald.

Bis Ende Februar 2010 wird das maschinell geerntete Rohholz zu verschiedenen Sortimenten aufgearbeitet, an LKW-befahrbaren Waldwegen zwischengelagert und von diesen Zwischenlagern an die Holz verarbeitende Industrie übergeben. Die Abnahme der Hölzer ist nach Information aus dem Grünflächenamt auch 2009 bereits vertraglich gebunden, diesmal mit THOSCA Holz GmbH in 63768 Hösbach, Rettenmeier Holzindustrie Ullersreuth Gmbh & Co. KG in 07927 Hirschberg und Forstunternehmen Bergelt GmbH in 09517 Zöblitz.

Bürger, die den umweltfreundlichen Brennstoff Holz kaufen möchten, können dazu im Grünflächenamt Brennholzscheine erwerben. Ein Kubikmeter Holz kostet 13,19 Euro.
Ansprechpartner: Revierförster Jörg Weißbrich, Dienstgebäude Bruno-Salzer-Straße 12, Zimmer 115, Ruf 0371/488-6755 - Sprechzeiten montags von 16 bis 18 Uhr.

Bitte beachten: Brennholzscheine werden für die jeweiligen Waldflächen immer erst nach Abschluss der Forstarbeiten verkauft – also wenn die Arbeiten sichtbar beendet sind und die geernteten Hölzer am Wegrand liegen. Da aber auch in Waldgebieten, in denen jetzt kein Rundholz geschlagen wird, Brennholz liegt, können Brennholzscheine generell in der Zeit ab dem ersten Montag im Monat September bis Ende Februar erworben und Holz aus dem Wald geholt werden.

Im Zusammenhang mit den jetzt beginnenden Waldpflegarbeiten beachten Spaziergänger und Wanderer bitte, dass die jeweiligen Waldflächen und Waldwege während der Dauer des Einschlages oder der Aufbereitung von Holz aus Sicherheitsgründen gesperrt werden, wie im § 11 Absatz 3 des sächsischen Waldgesetzes festgeschrieben; immerhin hat zum Beispiel ein 30 Meter hoher Baum einen Gefahrenradius von mindestens 30 Metern. Das für die Kommunalwälder der Stadt Chemnitz zuständige Grünflächenamt bittet die Bürger, das vorübergehende Verbot des Betretens der entsprechenden Waldflächen und Waldwege unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Hintergrund: Neben der Erholungsfunktion haben alle Wälder auch eine Nutzfunktion. Alljährlich wachsen in den Wälder der Stadt Chemnitz, bezogen auf ein Jahr und einen Hektar Wald (= 10.000 Quadratmeter) 9,5 Kubikmeter Holz zu. Davon werden 5,5 Kubikmeter je Jahr und Hektar einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt; 4 Kubikmeter dienen der Anreicherung des Holzvorrates im Wald. Grundlage für die turnusgemäß vorgenommenen Waldpflegearbeiten ist der Beschluss des Stadtrates Chemnitz „Periodischer Betriebsplan der Jahre 2005 bis 2014 für den Kommunalwald der Stadt Chemnitz“ (B-296/2005 vom 05.04.2006).
Brennholzscheine verkauft werden jeweils ab dem ersten Montag des Monats September bis Ende Februar. Mit Beginn der Brutzeit der Waldvögel - Anfang März - werden bis zum wiederum ersten Montag im September keine Brennholzscheine verkauft.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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