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PRESSEMITTEILUNG 746 Chemnitz, den 16.10.2009
Weitere Baumschnittmaßnahmen im Stadtgebiet im Herbst 2009 – IV. Quartal (2. Ergänzung)
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §25 des Sächsischen Natruschutzgesetzes dar.
Die Schnittmaßnahmen, lt. der als Anlage beigefügten Liste, werden ausschließlich im IV. Quartal 2009 durchgeführt.
Ergänzung der Schnittmaßnahmen im IV. Quartal 2009
Bitte beachten: Die hier veröffentlichten Informationen sind Ergänzung der bereits mit PM 660 (15.9.), PM 678 (22.9.) und PM 693 (28.9.) veröffentlichten Informationen zu notwendigen Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Herbst/IV. Quartal 2009 – www.chemnitz.de > Aktuelles.
Stadt Chemnitz