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PRESSEMITTEILUNG 791 Chemnitz, den 04.11.2009

Umbau des einstigen Sparkassen-Gebäudes zum Museum Gunzenhauser

Statement der Stadt Chemnitz zur Prüfung des Landesrechnungshofes: Wesentlichen Prüffeststellungen widersprochen

Der Sächsische Landesrechnungshof hat in den vergangenen Wochen den Umbau des Sparkassengebäudes zum Kunstmuseum geprüft. Das ist seine Aufgabe und bei Vorhaben dieser Größenordnung Normalität. Gegenstand der Prüfungen waren die haushalts- und zuwendungsrechtlichen Grundlagen sowie die baufachliche Prüfung der aus dem Bund-Länder-Programm der Städtebaulichen Erneuerung geförderten Maßnahme.

Der Verwaltung wurde der Entwurf eines Prüfberichts wie bei allen Prüfungen durch den Landesrechnungshof mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugestellt. Diese Stellungnahme, in der wesentlichen Prüffeststellungen widersprochen wurde, hat die Stadt abgegeben. Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die Stadt Chemnitz geht davon aus, dass keine wesentlichen haushaltsrechtlichen und zuwendungsrechtlichen Grundlagen missachtet worden sind. Auch die Auszahlung der Städtebaufördermittel erfolgte aus Sicht der Stadt rechtskonform und ohnehin nur in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber.

Das gesamte Umbau-Projekt wurde von Anfang an von den zuständigen Landesbehörden begleitet. Die SAB als Fördermittelgeber ist bei Bauvorhaben per se zuständig für die Prüfung der Verwendungsnachweise.

Die Verwaltung wird sich mit den vom Sächsischen Landesrechnungshof benannten Punkten – insbesondere denen, die im Auswertungsprozess zwischen Rechnungshof und Stadt nicht ausgeräumt werden können – auseinandersetzen. Sollten hier tatsächlich Fehler belegt werden, wird die Stadt Chemnitz die Hinweise des Landesrechnungshofes aufgreifen und umsetzen, wo dies notwendig und möglich ist.

Die Stadt beteiligt sich indes nicht an Spekulationen, die dem Ansehen und der überregionalen Bedeutung der Sammlung Gunzenhauser schaden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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