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PRESSEMITTEILUNG 805 Chemnitz, den 12.11.2009

Notwendige Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz im Herbst/Winter - IV. Quartal 2009 und I. Quartal 2010

Die im Stadtgebiet Chemnitz kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen durch das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz sowie das Ergebnis aus dem aktuellen Sachverständigengutachten haben ergeben, dass für die in der Anlage aufgelisteten Bäume Schnittmaßnahmen bzw. Fällungen umgehend notwendig sind.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach § 25 Sächsisches Naturschutzgesetz dar.

Hinweise: Detaillierte Angaben zu den Fäll- und Schnittmaßnahmen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage – die Maßnahmen werden ausschließlich im IV. Quartal 2009 und I. Quartal 2010 durchgeführt.
Wo es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.

Übersicht Baumschnittmaßnahmen IV/2009 und I/2010

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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