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PRESSEMITTEILUNG 837 Chemnitz, den 24.11.2009
Alte Bäume als „Biotopbaum“ markiert und geschützt
Alte und naturbelassene Bäume stellen Lebensraum und Nahrungsquelle für viele Tier- und Pflanzenarten dar. Durch die Vielzahl an Kleinstrukturen mit unterschiedlichen Lebensbedingungen weisen alte Bäume ein wesentlich größeres Angebot an Insekten auf als jüngere Pflanzen und sind deshalb besonders während der Wintermonate wichtige Nahrungslieferanten. Als Beispiel seien hier die Spechte genannt, die durch ihre Bautätigkeit eine bedeutende Rolle im Wald spielen und auf alte Bäume mit toten Ästen, Faul- und Bruchstellen angewiesen sind. Der Schwarzspecht als größter einheimischer Specht und als besonders gefährdete Art ist in Chemnitz unter anderem im Zeisigwald noch anzutreffen. Die von Spechten angelegten Höhlen kommen jedoch auch vielen anderen Tierarten zugute. So nutzen sie etwa Hohltauben, Dohlen, kleinere Eulen, Baummarder und Siebenschläfer als „Nachmieter“. Auch andere Tiere (Meisen, Kleiber, Hornissen, Wildbienen und weitere Insektenarten) sind auf die Höhlen der Spechte angewiesen. Im Besonderen gilt dies für die meisten heimischen Fledermausarten, die Spechthöhlen oder sonstige Nischen und Spalten in alten Bäumen nutzen, um darin Quartier zu beziehen.
Im Kommunalwald der Stadt Chemnitz wurde bereits im vergangenen Jahr mit der Erfassung so genannter Biotop- und Totholzbäume im Ebersdorfer Wald, in der Kohlung, im Glösaer Wald und im Tiergarten Klaffenbach begonnen. In diesem Jahr wurde die Kartierung unter der aktiven Mithilfe ehrenamtlicher Forstschutzhelfer im Zeisigwald fortgesetzt. Die einheimischen Bäume – im wesentlichen Buchen, Eichen, Birken und Pappeln – dürfen keiner Nutzung zugeführt werden und sollen bis zum natürlichen Zerfall erhalten bleiben. Sie sind in einer Baumartenliste erfasst und wurden in den letzten Wochen mit einer kleinen Plakette mit der Aufschrift „Biotopbaum“ dauerhaft markiert. Die Ausweisung von Biotop- und Totholz soll auch in den nächsten Jahren weitergeführt werden.
Für den Verbleib von Biotop- und Totholz im Wald gewährt der Freistaat Sachsen den Waldbesitzern finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Förderbeträge ist unter anderem abhängig von Baumart und Durchmesser und liegt zwischen 7 und 181 Euro pro Baum. Die bewilligten Mittel dienen der teilweisen Kompensation des durch den Nutzungsverzicht entstehenden Einkommensverlustes. Biotopbäume müssen neben einem Durchmesser von 40 cm noch mindestens ein bestimmtes anderes Merkmal, wie Pilzkonsolen, Stammrisse, bizarre Wuchsformen, Rindentaschen, Risse, Spalten oder Ast- bzw. Kronenabbrüche aufweisen.
Stadt Chemnitz