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PRESSEMITTEILUNG 877 Chemnitz, den 09.12.2009

Weihnachtsfrieden

Auch in diesem Jahr hat die Stadt Chemnitz veranlasst, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden. Ebenso wie in den Vorjahren gibt es den so genannten „Weihnachtsfrieden“.

In der Zeit vom 21. Dezember 2009 bis 3. Januar 2010 wird deshalb grundsätzlich auf Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet, so Finanzbürgermeister Detlef Nonnen. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen würden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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