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PRESSEMITTEILUNG 913 Chemnitz, den 28.12.2009

Wenn das neue Jahr mit Feuerwerk begrüßt wird – Hinweise der Feuerwehr Chemnitz

Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Erzeugnissen nur vom 31. Dezember 2009, 00:00 Uhr bis 01. Januar 2010, 24:00 Uhr gestattet

Zwölf Brände hätten 2008/2009 verhindert werden können

In der Silvesternacht vom 2008/2009 musste die Feuerwehr Chemnitz zu 18 Brand- und sechs Hilfeleistungseinsätzen ausrücken. Von den 18 Brandeinsätzen wurden mindestens zwölf durch nicht sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Gerade beim traditionellen Feuerwerk ist besondere Vorsicht geboten, und damit die Feiern zum Jahresabschluss ohne Verletzungen und Brände stattfinden, bittet die Feuerwehr Chemnitz auch in diesem Jahr vorab wieder um Beachtung und Beherzigung folgender wichtiger Hinweise:

Gestattet ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Erzeugnissen nur vom 31. Dezember 2009, 00:00 Uhr bis 01. Januar 2010, 24:00 Uhr.
Eindringlich wird darauf hingewiesen, dass beim Abrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Erzeugnissen unbedingt die jeweilige Gebrauchsanweisung zu beachten ist. Keinesfalls dürfen Feuerwerkskörper, die zur Nutzung im Freien vorgesehen sind, in geschlossenen Räumen gezündet werden. Beim Abbrennen von Raketen ist die Flugrichtung so zu wählen, dass sie nicht in Gebäudeöffnungen fliegen bzw. Personen verletzen können. Tischfeuerwerke sollten auf einer feuerfesten Unterlage und möglichst nicht unter Papiergirlanden gezündet werden.
Basteln Sie Ihre Feuerwerkskörper niemals selbst, die Folgeschäden der unberechenbaren Explosion können enorm sein.

Besondere Vorsicht ist auch bei Produkten aus dem Ausland angebracht, da bei diesen oftmals die Gebrauchsanleitungen nur in der jeweiligen Landessprache aufgedruckt sind. Außerdem entsprechen sie nicht in jedem Fall den hiesigen Sicherheitsbestimmungen. Es dürfen ausschließlich Feuerwerkskörper, welche über eine aufgedruckte BAM-Zulassung (BAM = Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) verfügen, erworben und verwendet werden.

Kontakt für Rückfragen unter Ruf 071/488-3700 direkt im Amt Feuerwehr der Stadt Chemnitz.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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