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PRESSEMITTEILUNG 98 Chemnitz, den 12.02.2009
Notwendige Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz im Frühjahr (I. Quartal)
Die in der beigefügten Anlage übermittelten notwendigen Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz ergeben sich nach Information aus dem Grünflächenamt aus Sachverständigengutachten und den regelmäßig durchgeführten Baumkontrollen.
An den in der Übersicht aufgeführten Bäumen besteht umgehender Handlungsbedarf. Realisiert werden die Fäll- und Schnittmaßnahmen im Laufe des ersten Quartals 2009.
An den in der Übersicht aufgeführten Bäumen besteht umgehender Handlungsbedarf. Realisiert werden die Fäll- und Schnittmaßnahmen im Laufe des ersten Quartals 2009.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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