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PRESSEMITTEILUNG 003 Chemnitz, den 05.01.2010

Grundschule „Am Stadtpark“:

Fehlerhafte Angabe der Planungskosten sind Einzelfall

Bei der fehlerhaften Benennung der Planungsleistungen zur Sanierung der Grundschule „Am Stadtpark“ handelt sich um einen Einzelfall. Das erklärte Baubürgermeisterin Petra Wesseler in der heutigen Sitzung des Bauausschusses. „Ein systematischer Fehler, wonach alle derartigen Planungsleistungen zu hoch angesetzt seien, kann nach eingehender Prüfung des Falles ausgeschlossen werden“, so Wesseler. Dieser Vorwurf war im Dezember-Stadtrat erhoben worden.

Die fehlerhafte Kostenangabe ist im vorliegenden Fall auf Grund eines Übertragungsfehlers entstanden. Während des 1. und 2. Quartals wurden mehrere Ausführungsvarianten zur Energieeffizienz mit unterschiedlich hohen Baukosten untersucht, die damit auch unterschiedlich hohe Honorarsätze beinhalteten. Konkret wurde irrtümlich der falsche Wert für die Architektenleistung aus einer teureren Variante, die eine Lüftungsanlage enthielt, in der kostengünstigeren Variante ohne Lüftungsanlage aufgeführt.

Die Vergütung der Architektenleistung erfolgt stets auf Basis der realen anrechenbaren Baukosten unter Einordnung in die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugelassenen Honorarzone. Damit sind ein falscher Ansatz bei der Honorarabrechnung und eine falsche Vergütung ausgeschlossen. Der Vertrag liegt in korrekter Form vor.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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