Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 006 Chemnitz, den 06.01.2010

Winterdienst, Rodeln, Eislaufen...

Hinweise der Stadtverwaltung

Kein Winterdienst in Parks und Anlagen
Angesichts von Schnee und Eis weist das Grünflächenamt erneut darauf hin, dass keine Winterdienstleistungen auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen erfolgen. Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen erfolgt nach Verkehrswichtigkeit laut Straßenreinigungssatzung. Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für Wege. Passanten werden deshalb gebeten, die öffentlichen Fußwege an Straßen zu benutzen. Bei Parkbesuchen ist das Betreten auf eigene Gefahr zu sehen. Somit ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.

Rodeln auf städtischen Grünflächen
Rodeln in öffentlichen Parks und Grünanlagen ist erlaubt. Dabei ist jedoch grundsätzlich zu beachten, dass Hecken und Sträucher nicht beschädigt werden. Wie das Grünflächenamt mitteilt, konzentriert sich das Projekt Spielplatzbetreuung derzeit besonders auf die Rodelplätze, beispielsweise im Vogelschen Park entlang der Beckerstraße. Überall wo kleine Hügel sind, können Kinder diesem Schneevergnügen nachgehen. Gleichwohl kontrollieren die Betreuer auch Kinderspielplätze, so dass auch dort für Ordnung und Sicherheit gesorgt ist.

Eisflächen nicht betreten!
Eisige Temperaturen lassen Flüsse, Seen und Teiche gefrieren (z. B. Schlossteich, Stadtparkteich). Besonders Kinder lockt es aufs Eis. Das allerdings ist verboten! Darauf weist das Grünflächenamt mit Blick auf die Grünanlagensatzung hin! Dies dient der eigenen Sicherheit der Bürger, da Teiche sehr ungleichmäßig zufrieren und die Stadt die Rechtssicherheit zur Freigabe der Eisflächen auf keinen Fall gewähren kann. Einzig auf dem Stausee Oberrabenstein ist bei entsprechender Eisstärke von mindestens 20 Zentimetern das Eislaufen erlaubt.
Auskünfte dazu wie auch zu Eislaufzeiten auf den Anlagen der Eissport und Freizeit GmbH erhalten Interessenten unter Telefon 3389700.

Talsperre Euba
Das Betreten der Eisfläche auf der Talsperre Euba ist verboten! Der Wasserspiegel unter der Eisdecke wurde abgesenkt, so dass ein Hohlraum zwischen Eis und Wasserspiegel entstanden ist. Das Eis kann deshalb trotz starken Frostes brechen. Daher bittet die Stadtverwaltung, die Eisfläche nicht zu betreten! Personen, die sich unbefugt auf dem Betriebsgelände der Talsperre aufhalten, haften für alle Schäden, die der Stadt Chemnitz aus dieser Zuwiderhandlung entstehen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten