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PRESSEMITTEILUNG 058 Chemnitz, den 27.01.2010

Chemnitz hat neuen qualifizierten Mietspiegel

Die Stadt Chemnitz hat wieder einen qualifizierten Mietspiegel. Damit haben Mieter und Vermieter bei der Bemessung der Miete und bei Rechtsstreitigkeiten wieder eine rechtliche Grundlage. Qualifizierte Mietspiegel gelten in der Regel für zwei Jahre und müssen danach nach einem festgelegten Verfahren erneu erstellt werden.
Der neue qualifizierte Mietspiegel ist unter Mitwirkung des Amtes für Organisation und Informationsverarbeitung der Stadt Chemnitz und eines Marktforschungsinstitutes entstanden und am Jahresanfang in Kraft getreten.

Nachgelesen werden kann der Qualifizierte Mietspiegel 2010 für die Stadt Chemnitz im Amtsblatt der Stadt Chemnitz in der heute erschienenen Ausgabe Nr. 4 vom 27.01.2010 auf den Seiten 10 und 11 sowie auch im Internet (Amtsblatt im Internet unter www.chemnitz.de > Aktuelles > Publikationen > Amtsblatt). Außerdem steht der Qualifizierte Mietspiegel 2010 für die Stadt Chemnitz im Internet kostenfrei zum Download unter www.chemnitz.de > Aktuelles > Publikationen > Broschüren.

Für die auf Wunsch auch per Post zugesandte Broschüre zum Preis von 5 Euro je Exemplar zuzüglich Porto ist Ansprechpartner das Amt für Organisation und Informationsverarbeitung der Stadt Chemnitz, Abteilung Statistik und Wahlen, 09106 Chemnitz, Sitz: Rathaus, Markt 1, Ruf 0371 488-7473, Fax: 0371 488-1898.
Gegen die Gebühr von 5 Euro ist die Mietspiegel-Broschüre ebenfalls erhältlich in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz sowie am Informationstresen im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof (Bahnhofstraße 53) und im Technischen Rathaus (Annaberger Straße 93).

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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