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PRESSEMITTEILUNG 089 Chemnitz, den 09.02.2010
Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz im Februar 2010
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen im gesamten Stadtgebiet haben ergeben, dass aus Sicherheitsgründen Fällungen an Straßen erfolgen müssen.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §25 SächsNatSchg dar.
Dort, wo es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Detaillierte Aussagen zu den Gründen der Fällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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