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PRESSEMITTEILUNG 090 Chemnitz, den 09.02.2010
Bauvorhaben erfordert Baumfällung
Das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz hat die Fällung genehmigt. Da diese im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgt, werden naturschutzrechtliche Belange nicht berührt und es bedarf deshalb keiner zusätzlichen Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.
Die Esche befindet sich unmittelbar an einem defekten Gewässerdurchlass. Hier wird jedoch Baufreiheit zur Erneuerung des Bauwerkes benötigt.
Notwendig wird die Fällung im Zuge einer Baumaßnahme, die im August dieses Jahres beginnen soll. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf der Würschnitztalstraße wird dann ein defekter Gewässerdurchlass in Nähe des Birkencenters erneuert. Starke Belastung und eine lange Nutzungsdauer haben das Bauwerk so geschädigt, dass es teilweise zusammengebrochen ist. Infolgedessen können die Lasten der darüber liegenden Straße nicht mehr in den Baugrund abgleitet werden.
Die vom Tiefbauamt mit rund 30.000 Euro veranschlagten Bauarbeiten sollen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Über Verkehrseinschränkungen in diesem Zusammenhang wird das Tiefbauamt aktuell informieren.
Stadt Chemnitz