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PRESSEMITTEILUNG 125 Chemnitz, den 24.02.2010
Jugendhilfeausschuss missbilligt das Verfahren bei der Kürzung der Jugendpauschale
Für die Jugendpauschale ist dabei eine Summe von 4,7 Mio. Euro avisiert worden. Das bedeutet eine Senkung der Jugendpauschale um mehr als 27 Prozent von gegenwärtig 14,40 Euro auf 10,40 Euro pro Jugendlichem und damit für die Stadt Chemnitz eine Mindereinnahme von 217.000 Euro.
Zwischenzeitlich ist der entsprechende Bescheid der Stadtverwaltung Chemnitz bereits zugegangen.
Da die Stadt Chemnitz die ausfallenden Landesmittel nicht kompensieren kann und damit die Förderung an die freien Träger der Jugendhilfe in den §§ 11 bis 16 des Sozialgesetzbuches VIII in der beabsichtigten Höhe nicht möglich ist, hat die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie den Ausschuss am Dienstagabend über die Situation informiert.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen die Entscheidung des Freistaates vorzugehen. Sollte der Freistaat seine Position nicht ändern – so nahmen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis – wird die Verwaltung die an die Träger auszureichenden Mittel aus der Jugendpauschale in entsprechender Höhe kürzen müssen. Dies bedeutet unter dem Strich rund drei Prozent des Gesamtetats für jeden freien Träger, der von der Stadt gefördert wird.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Chemnitz hat Verständnis dafür, dass auch das Sächsische Staatsministerium für Soziales den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung tragen muss. Gleichzeitig missbilligten die Ausschussmitglieder, dass diese Kürzung bereits im Haushaltsjahr 2010 vollzogen werden soll und dies den Kommunen nur zehn Tage vor der Entscheidung bekannt gegeben wurde. Damit ist der Stadt Chemnitz und den betroffenen Trägern der Jugendhilfe jede Möglichkeit genommen, sich auf die veränderten Finanzierungsspielräume einzustellen.
Stadt Chemnitz