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PRESSEMITTEILUNG 182 Chemnitz, den 15.03.2010

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "An der Steinwiese" mit OVG-Entscheidung für unwirksam erklärt

Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt am Mittwoch, 17.03.2010

Mit Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12.01.2010 (Az. 1 D 11/07) wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt Chemnitz Nr. 05/02 "An der Steinwiese" für unwirksam erklärt. Die Bekanntmachung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans erfolgt im Amtsblatt der Stadt Chemnitz in der Ausgabe von Mittwoch, 17. März 2010.

Durch die Gerichtsentscheidung ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Genehmigungsfreistellungsverfahrens für die Errichtung der Häuser im Plangebiet entfallen. Dies bedeutet, dass Bauvorhaben nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügen und die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden muss, ob weitergebaut werden darf oder eine Baueinstellung verfügt werden muss.
Hierzu wurden mit allen Bauherren Anhörungen durchgeführt.

In Abwägung aller Belange wurde durch die Stadt Chemnitz/Baudezernat entschieden, dass zwei vorläufige Baustopps für Wohnhäuser ausgesprochen werden mussten und alle übrigen begonnenen Bauvorhaben des Vorhabenträgers Saxum realisiert werden können.

Die Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll in einem ergänzenden Bauleitplanverfahren wieder hergestellt werden. Eine zügige Wiederaufnahme der Planung und ein problemloses Verfahren vorausgesetzt, könnte im 1. Quartal 2011 wieder ein gültiger Plan vorliegen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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