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PRESSEMITTEILUNG 207 Chemnitz, den 24.03.2010
Initiativkreis „Chemnitz für ALLE“ lädt ein zu Veranstaltung anlässlich des ersten Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Auf die besonderen Erfordernisse von Menschen mit Beeinträchtigungen einzugehen, dieser Aufgabe hat sich in Chemnitz der Initiativkreis „Chemnitz für ALLE“ verschrieben. In unserer Stadt leben derzeit 38.523 Behinderte, davon 25.980 Schwerbehinderte. „Ein Jahr Behindertenrechtskonvention - was ist in Chemnitz passiert?“ - Das fragen die Initiatoren zum ersten Jahrestag der Konvention am 26. März im Haus DAStietz. Die Veranstaltung führt Vereine, Verbände und Initiativen der Behindertenarbeit sowie das Sozialamt der Stadt Chemnitz zusammen im Bestreben, Erreichtes zu berichten und weitere Bedürfnisse zu erfassen bzw. zu analysieren. „Denn noch ist in Sachen Umsetzung der einzelnen UN-Bestimmungen in Chemnitz viel zu tun“, konstatiert die Behindertenbeauftragte der Stadt Chemnitz, Petra Liebetrau. Deshalb sind die Vereine, Verbände, Initiativen der Behindertenarbeit und natürlich Menschen mit Handicap an diesem Tag aufgerufen, ihre Wünsche und Forderungen zu formulieren, was in unserer Stadt noch getan werden muss, damit Chemnitz wirklich ein Chemnitz für alle wird. „Das fängt bei der baulichen Barrierefreiheit an und hört bei einer inklusiven Schule noch lange nicht auf“, so Klaus Möbius, Vorsitzender des Behindertenbeirates. Eine Resolution dazu wird am 26. März der Oberbürgermeisterin übergeben.
6,9 Millionen schwerbehinderte Menschen leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland. (Stand Jahresende 2007) Ihre Zahl ist seit 2005 um 2,3 Prozent gestiegen. In 82 Prozent der Fälle werden Behinderungen durch Krankheiten verursacht. Bei etwa vier Prozent der Betroffenen sind sie angeboren oder im Kleinkindalter eingetreten. Auch die gestiegene Lebenserwartung bedingt mit zunehmendem Alter verschiedenste Beeinträchtigungen.
Die uneingeschränkte Teilhabe von behinderten Menschen, die sogenannte Inklusion, fordert die 2006 beschlossene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; diese ist seit 2009 auch für Deutschland verbindlich. Mit diesem Übereinkommen verbindet sich der Rechtsanspruch Behinderter auf Chancengleichheit und die Unterbindung von Ausgrenzungen in der Gesellschaft. Inklusion - das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Einbeziehung und unbedingte Zugehörigkeit. Die große politische Herausforderung besteht darin, in diesem Sinne niemanden aus gesellschaftlichen Strukturen auszugrenzen, Barrieren abzubauen und soziale Institutionen zugänglich zu machen. Barrierefreiheit heißt, dass unter anderem Verkehrsräume, Einrichtungen, Gebäude, Gegenstände, Medien im öffentlichen wie privaten Bereich so gestaltet sein müssen, dass sie von jedem Menschen unabhängig von gesundheitlichen oder altersbedingten Beeinträchtigungen uneingeschränkt genutzt werden können.
Kontakt: Behindertenbeauftragte Petra Liebetrau, Ruf 0371/488-5581,
E-Mail petra.liebetrau@stadt-chemnitz.de
Stadt Chemnitz