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PRESSEMITTEILUNG 284 Chemnitz, den 22.04.2010

13 Hexenfeuer in Chemnitz in der Walpurgisnacht

Insgesamt 13 von Vereinen und Veranstaltern (neun) sowie von Privatpersonen (vier) an die Stadt Chemnitz gerichtete Anträge zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers in der Walpurgisnacht, am Vorabend des 1. Mai 2010 sind in diesem Jahr vom Ordnungsamt genehmigt worden.

Öffentliche Hexenfeuer gibt es am Abend des Freitag, 30. April 2010 in Chemnitz an folgenden neun (9) Plätzen:

Hartmannplatz, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr – veranstaltet vom Mittelsächsischen Schaustellerverband.

Freifläche hinter dem Einkaufszentrum Sachsenallee, 21:30 Uhr bis 23:00 Uhr – veranstaltet vom Bürgerverein FUER CHEMNITZ.

Höhepunkt Pappel im Ortsteil Einsiedel, 20:30 Uhr bis 24:00 Uhr – veranstaltet vom Ortschaftsrat Einsiedel.

Kirchweg, Ecke Eubaer Straße, 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr – veranstaltet vom Heimatverein Euba.

Kreisigstraße, zwischen Röhrsdorfer Straße und Oberfrohnaer Straße, Alte Bahnstrecke, 19:30 Uhr bis 24:00 Uhr – veranstaltet vom Himmelfahrtsverein Rabenstein.

Goetheweg 58-60, Ecke Rabenstein, 19:30 Uhr bis 24:00 Uhr – veranstaltet vom Förderverein FFW Röhrsdorf.

Guerickestraße 48, Sportplatz Windweg, 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr – veranstaltet vom VTB Chemnitz.

Goetheweg 30, 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr – veranstaltet von Freund GmbH & Co. KG.

An der Walzenmühle, Feld, 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr – veranstaltet vom Bürgerverein Chemnitz Erfenschlag und Landwirtschaft.

Die Walpurgisnacht ist ein traditionelles europäisches Fest am 30. April. Die Nacht erhielt ihren Namen nach der Heiligen Walpurga, deren Gedenktag bis ins Mittelalter am Tag ihrer Heiligsprechung am 1. Mai gefeiert wurde. Als Tanz in den Mai hat es wegen der Gelegenheit zu Tanz und Geselligkeit am Vorabend des Maifeiertags auch als urbanes, modernes Festereignis Eingang in private und kommerzielle Veranstaltungen gefunden. Mit dem Hexenfeuer (auch Maifeuer, Hexenbrennen) sollen die bösen Geister vertrieben werden.

Informationen zur Genehmigung eines Brauchtumsfeuers: Die Anmeldefrist für ein Feuer war für dieses Jahr am 19.04.2010 beendet. Die Beantragung eines Feuers ist mindestens zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin einzureichen.

Für die Entzündung eines Feuers müssen Sicherheitsabstände beachtet werden. So muss ein Feuer mindestens 200 m von der Autobahn, 100 m von Gebäuden und von Waldrändern entfernt sein. 10 m Abstand muss das Feuer zu allen brennbaren Gegenständen haben. Um einem Flächenbrand vorzubeugen, muss bei Feuerstellen auf leicht brennbarem Bewuchs ein mindestens 50 cm breiter, so genannter Wundstreifen aus z.B. Steinreihen oder auch ein Graben errichtet sein.

Wird ein Antrag zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers von der Ordnungsbehörde abgelehnt, können Ablehnungsgründe zum Beispiel in der Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände liegen oder in unzureichenden Löschmitteln.

Hinweise: Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Genehmigung für das Abbrennen offener Feuer (Brauchtumsfeuer) ist die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz. Zugleich sei hingewiesen auf die ebenfalls im § 14 der Polizeiverordnung formulierte Möglichkeit zum Abbrennen offener Feuer (Brauchtumsfeuer) ohne Genehmigung. Dazu heißt es im Absatz 4: „Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Grillbrikett) in Grillgeräten und Feuer in handelsüblichen Brennbehältnissen. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.“

Informationen im Internet:
www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Satzungen > Ordnung und Sicherheit
www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Formulare > Öffentliche Ordnung und Sicherheit > Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines offenen Feuers.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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