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PRESSEMITTEILUNG 301 Chemnitz, den 28.04.2010

Gesundheitsamt informiert zu Masern

Erkrankung bei Chemnitzer Kind aufgetreten

Aus gegebenem Anlass möchte das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz zu Masern informieren, einer hoch ansteckenden, virusbedingten Erkrankung, die hier seit Jahren nicht mehr aufgetreten ist.

In Bulgarien jedoch grassiert gegenwärtig eine Masernepidemie mit bereits über 12.000 Erkrankungsfällen. Auch in Deutschland gibt es z.B. in Nordrhein-Westfalen über 70 Fälle und in der vorigen Woche erkrankte erstmalig seit 2005 ein sechsjähriges Chemnitzer Kind daran. Das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz hat die erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen eingeleitet.

Das Gesundheitsamt möchte hiermit auf ein mögliches vermehrtes Auftreten von Masern hinweisen und an die eigenverantwortliche Mitarbeit vor allem von Eltern noch nicht oder nicht komplett geimpfter Kinder appellieren. Amtsarzt Dr. Liebhard Monzer: „Bitte überprüfen Sie die Impfdokumente auf Vollständigkeit, lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Kinderarzt oder im Gesundheitsamt dazu beraten und erforderlichenfalls impfen!“

Masern sind eine nur beim Menschen auftretende Infektionskrankheit, die sich durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Sprechen oder Niesen auf ungeschützte Personen schnell übertragen kann.

Nach einer Inkubationszeit von neun bis zwölf Tagen entwickeln sich erste Symptome, zunächst in Form von Infektzeichen der oberen Luftwege (Fieber, Schnupfen). Typisch ist in dieser Zeit das Auftreten von kalkspritzerartigen sogen Koplikschen Flecken an der Wangenschleimhaut. Bereits in dieser Phase ist die Erkrankung ansteckend.

Es folgt die zweite Phase der Erkrankung, die geprägt ist vom typischen bräunlich – rosafarbenen Ausschlag, dem sogenannten Masern-Exanthem, das hinter den Ohren beginnt und in vier bis sieben Tagen nach unten über den Körper wandert. Beim Abklingen hinterlässt es oft eine „kleieartige“ Schuppung. Ansteckend bleibt man bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlages. Auch in dieser Phase tritt erneut hohes Fieber auf.

Besonders gefürchtet sind die Komplikationen dieser Infektionskrankheit wie z.B. schwere Entzündungen der Mittelohren, Lungen und des Gehirns, oft mit bleibenden Schäden. Wer einmal an Masern erkrankt war, ist lebenslang vor einer neuen Ansteckung geschützt. Dies trifft in erster Linie auf die Geburtsjahrgänge vor 1958 zu. Den besten Schutz gegen Masern bildet allerdings eine Impfung. Derzeit wird im Freistaat Sachsen eine erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln ab dem vollendeten 12. Lebensmonat und die zweite Impfung ab vollendetem 5. Lebensjahr öffentlich empfohlen (Impfkalender).

Bei Notwendigkeit (Inkubation mit Masern) kann diese zweite Impfung auch im Abstand von nur vier Wochen zur ersten vorgezogen werden.

Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Masernimpfung, d.h. alle für Masern empfängliche Personen können diese Standardimpfung vom Hausarzt erhalten.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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