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PRESSEMITTEILUNG 317 Chemnitz, den 03.05.2010
Baumpflegearbeiten und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz im Frühjahr (II. Quartal)
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen im gesamten Stadtgebiet von Chemnitz haben ergeben, dass aus zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit Fällungen und Schnittmaßnahmen in öffentlichen Grünanlagen sowie an Straßen erfolgen müssen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen sind im Sinne der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich zulässig und verstoßen nicht gegen § 25 des Sächsischen Naturschutzgesetzes.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz eine Nachpflanzung veranlassen.
Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten und Baumfällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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