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PRESSEMITTEILUNG 319 Chemnitz, den 04.05.2010
Google Streetview-Projekt: Widerspruch gegen Veröffentlichung der Fotos im Internet möglich
Jedoch besteht die Möglichkeit, gegen die Veröffentlichung Einspruch zu erheben. Das Bundesverbraucherministerium stellt auf seiner Internetseite einen Musterwiderspruch zum Download bereit. Auch Google selbst bietet online die Möglichkeit, gegen die Veröffentlichung wirksam vorzugehen.
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt beispielsweise betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Unter www.chemnitz.de hat die Pressestelle die entsprechenden Links zusammengestellt, unter denen Informationen zu Google Streetview zu finden sind und auf welchem Wege der Veröffentlichung der Aufnahmen widersprochen werden kann.
Stadt Chemnitz