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PRESSEMITTEILUNG 351 Chemnitz, den 18.05.2010
Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz - Frühjahr 2010, II. bis III. Quartal
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen im gesamten Stadtgebiet von Chemnitz haben ergeben, dass zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit notwendige Fällungen und Schnittmaßnahmen in öffentlichen Grünanlagen sowie an Straßen erfolgen müssen.
Die betreffenden Fäll- und Schnittmaßnahmen (Anlage) werden ausschließlich im II. bis III. Quartal 2010 durchgeführt.
Die betreffenden Fäll- und Schnittmaßnahmen (Anlage) werden ausschließlich im II. bis III. Quartal 2010 durchgeführt.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen sind im Sinne der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich zulässig und verstoßen nicht gegen § 25 des Sächsischen Naturschutzgesetzes.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz eine Nachpflanzung veranlassen.
Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten und Baumfällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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