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PRESSEMITTEILUNG 397 Chemnitz, den 03.06.2010
Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz - III. Quartal 2010
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen im gesamten Stadtgebiet von Chemnitz haben ergeben, dass zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit notwendige Fällungen und Schnittmaßnahmen in öffentlichen Grünanlagen sowie an Straßen erfolgen müssen.
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen, lt. der als Anlage beigefügten Liste, werden ausschließlich im III. Quartal 2010 durchgeführt.
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen sowie das Ergebnis aus dem aktuellen Sachverständigengutachten haben ergeben, dass an den fraglichen Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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