Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 477 Chemnitz, den 01.07.2010
Amt für Jugend und Familie und Bürgeramt informieren: Familienpass des Landes Sachsen ab sofort nur in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz
Einsiedel
Einsiedler Hauptstraße 79, 09123 Chemnitz
Tel.: 037209 6640, Fax: 037209 66418
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Euba
Hauptstraße 77, 09128 Chemnitz
Tel.: 03726 2383, Fax: 03726 2987
Di: 13.30 - 17.00 Uhr
Grüna
Chemnitzer Straße 109, 09224 Chemnitz
Tel.: 0371 8421120, Fax: 0371 8421126
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Klaffenbach
Klaffenbacher Hauptstraße 73, 09123 Chemnitz
Tel.: 0371 2607017, Fax: 0371 2607052
Mi: 13.30 - 17.00 Uhr
Kleinolbersdorf - Altenhain
Zum Spitzberg 5, 09128 Chemnitz
Tel.: 0371 772561, Fax: 0371 772563
Di: 8.30 - 12.00 Uhr
Mittelbach
Hofer Straße 27, 09224 Chemnitz
Tel.: 0371 850114, Fax: 0371 855077
Mi: 13.30 - 17.00 Uhr
Rabenstein
Oberfrohnaer Straße 70, 09117 Chemnitz
Tel.: 0371 8102233, Fax: 0371 4958229
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr
Di, Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Rathaus
Markt 1, 09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-3380, 3381, Fax: 0371 488-3393
Mo: 09.00 - 16.00 Uhr
Di,Do: 09.00 - 19.00 Uhr
Fr: 09.00 - 14.00 Uhr
Sa: 09.00 - 13.00 Uhr
Röhrsdorf
Rathausplatz 4, 09247 Chemnitz
Tel.: 03722 520211, Fax: 03722 520215
Mo: 13.30 - 17.00 Uhr
Sachsen-Allee
Thomas-Mann-Platz 2, 09130 Chemnitz
Tel.: 0371 9099449, Fax: 0371 9099452
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Di,Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
Vita-Center
Wladimir-Sagorski-Straße 24, 09122 Chemnitz
Tel.: 0371 9097800, Fax: 0371 9097802
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr
Di, Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Wittgensdorf
Obere Hauptstraße 25, 09228 Chemnitz
Tel.: 037200 88241, Fax: 037200 88244,
Di: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen zum Familienpass des Landes Sachsen:
Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlössern.
Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.
TIPP: Hinweise zu den beteiligten Einrichtungen finden Sie im Internetportal www.familienfreundliches.sachsden.de (Faltblatt "Familienpass")
Voraussetzungen
- ständiger Wohnsitz in Sachsen
- Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind bis 27 Jahre, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
Den Familienpass beantragen Sie persönlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
- Den Antrag können Sie im Amt 24 vorbereiten: Rufen Sie den Vordruck "Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses" auf, tragen Sie am Bildschirm die erforderlichen Angaben ein und drucken Sie den Antrag aus.
- Sprechen Sie bitte mit Ihrem Anliegen persönlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor. Sofern Sie den ausgefüllten Vordruck nicht bereits mitbringen, erhalten Sie dort auch das Antragsformular.
- Reichen Sie zum Antrag die nötigen Nachweise ein. Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zum Landesfamilienpass haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung oder an das Sächsische Staatsministerium für Soziales.
- ausgefülltes Antragsformular
Personalausweis oder Reisepass des Antrag stellenden Elternteiles - Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
- bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
Der Familienpass gilt mit dem Tag der Ausstellung für ein Jahr. Ihre Stadtverwaltung verlängert ihn, wenn die familiären Voraussetzungen weiter gegeben sind.
Kosten
Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
Stadt Chemnitz