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PRESSEMITTEILUNG 534 Chemnitz, den 02.08.2010
Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Sommer 2010 - III. Quartal (Ergänzung)
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen in der beigefügten Liste sind Ergänzung zu den bereits veröffentlichten notwendigen Maßnahmen und werden ebenfalls ausschließlich im III. Quartal 2010 durchgeführt (PM 397 vom 03.06.2010, PM 553 vom 21.06.2010). Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar. Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten und Baumfällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.
Stadt Chemnitz