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PRESSEMITTEILUNG 543 Chemnitz, den 05.08.2010

Hartmannstraße 16: Abbruch des einsturzgefährdeten Hauses genehmigt

Landesdirektion Chemnitz: Standsicherheit nicht nachweisbar

Die Landesdirektion Chemnitz hat den Abbruch des einsturzgefährdeten Hauses an der Hartmannstraße 16 genehmigt. Nach Prüfung und Abwägung aller Fakten wird dem beantragten Abbruch infolge nicht nachweisbarer Standsicherheit zugestimmt.

Damit schließt sich die Landesdirektion der Auffassung des Gutachters an, den die Stadt Chemnitz im März umgehend eingeschaltet hatte. Der Gutachter hatte eine mangelnde Standsicherheit des Gebäudes und eine daraus resultierende akute Gefahrensituation festgestellt. Dieser Einschätzung hat sich die Landesdirektion aus baufachlicher Sicht uneingeschränkt angeschlossen.

Sofern nach der vom Landesamt für Denkmalpflege vorgelegten Stellungnahme gehandelt würde, so die Landesdirektion, sei eine Gefahr für Leib und Leben der am Bau Beteiligten nicht sicher auszuschließen.

Die Stadt Chemnitz beginnt umgehend mit den Abrissarbeiten, um den Bau der wichtigen Verkehrsverbindung an der Hartmannbrücke schnellstmöglich fortsetzen zu können. Die Bauarbeiten mussten im März unterbrochen werden. Für die ruhende Baustelle sind seither pro Monat rund 20.000 Euro Kosten aufgelaufen.

„Ich bin froh, dass die Landesdirektion unsere Position bestätigt hat“, sagte Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. „Es wird nun sofort gehandelt, um den Abriss des Gebäudes voranzutreiben und die ruhenden Bauarbeiten wieder aufzunehmen. Alles andere wäre angesichts der Situation nicht verantwortbar. Das gilt sowohl angesichts der Einsturzgefahr des Hauses als auch für das Ende einer für alle Verkehrsteilnehmer schwierigen Situation.“

Der Ersatzneubau der 100 Jahre alten Hartmannbrücke, für den insgesamt rund 2,2 Millionen Euro veranschlagt sind, läuft seit vergangenen September 2009. Bisher ist zirka ein Viertel der Arbeiten geschafft. Geplant war, die Bauarbeiten bis Oktober 2010 zu beenden. Im März war plötzlich ein Teil der Uferstützmauer der Chemnitz zusammengebrochen. Am 4. März ordnete die Verwaltung daher aus Sicherheitsgründen die Räumung des Hauses Nr. 16 an. Nachdem ein Gutachter die mangelnde Standsicherheit festgestellt hatte, musste an der Sperre festgehalten werden. Zudem wurde umgehend ein Baustopp verhängt, um die anfallenden Mehrkosten so gering wie möglich zu halten. Im Juni entschloss sich die Verwaltung schließlich zum Kauf und Abriss des Hauses. Wegen einer ablehnenden Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wurde die Entscheidung an die Landesdirektion übergeben.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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