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PRESSEMITTEILUNG 617 Chemnitz, den 26.08.2010
Planungssicherheit für Flächen am Schloßteich
In 2008 hatte der Chemnitzer Stadtrat für dieses Gebiet erstmalig eine Veränderungssperre von zwei Jahren beschlossen. Sie diente dazu, das Verfahren zur Entwicklung eines Bebauungsplanes zu Ende führen zu können. Insbesondere konnte durch die Sperre der Bauantrag eines Discount-Marktes zurückgestellt werden.
Für ein anderes großes Teilstück am Schloßteich im Umfeld der Janssen-Fabrik wurde bereits 2007 Planungssicherheit durch die Einsetzung eines Bebauungsplanes geschaffen. Die geplante Grünanlage ist dort bereits fast vollständig umgesetzt.
Planungsziel für den Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Erhalt und die Entwicklung von Grünflächen und die Errichtung eines öffentlich nutzbaren Rad- und Gehweges entlang der Chemnitz sowie die Ausweisung von Bauflächen unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen.
Für das Teilgebiet nördlich der Georgstraße, zwischen Nordstraße und Fluss, hat der Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung darüber hinaus den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst. Damit hat derr Bebauungsplan für dieses Teilgebiet die letzte Stufe vor der öffentlichen Bekanntmachung und dem damit einhergehenden Inkrafttreten des Bebauungsplans genommen.
Für in Kraft getretenen Bereiche des Bebauunngsplans tritt die Veränderungssperre dann automatisch außer Kraft.
Stadt Chemnitz