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PRESSEMITTEILUNG 621 Chemnitz, den 27.08.2010

Auslaufen der Fördergebiete: Stadt möchte Stadterneuerung fortsetzen und wirbt bei Grundstückseigentümern für frühzeitige Bezahlung der Ausgleichsbeträge

Früheres Zahlen reduziert Summe um bis 20% - Stadt will Gelder in die Sanierung investieren – Eigentümer erhalten in Kürze Informationsbriefe

Mit dem bevorstehenden Auslaufen des Bund-Länder-Programms “Städtebauliche Erneuerung” verlieren die fünf förmlich festgelegten Sanierungsgebiete in Chemnitz in den Jahren 2012 – 2017 ihren Förderstatus. Zugleich ist die Stadt Chemnitz damit gesetzlich verpflichtet, Ausgleichsbeiträge für die durch diese Sanierung gestiegenen Gründstückswerte von den Eigentümern einzufordern. Um diese Beiträge für die Grundstücksbesitzer so gering wie möglich zu halten und die Mittel wieder direkt in den Städtebau investieren zu können, wirbt die Stadt Chemnitz für die vorzeitige Zahlung der Beträge.

Werden die Ausgleichsbeträge vor Aufhebung des Sanierungsstatus bezahlt, verringert sich der Betrag für jeden Grundstückseigentümer um bis zu 20%. Je früher die Beträge beglichen werden, desto mehr wird von der Summe erlassen. Dabei wird der Nachlass jährlich geringer. Zahlen Eigentümer noch in diesem Jahr die Ausgleichsbeträge, erhalten sie den vollen Nachlass von 20%, zahlen sie hingegen nach August 2011 erhalten verringert sich ihr Nachlass in einer ersten Stufe.

Bei vorzeitiger Zahlung hat die Stadt zudem die Möglichkeit, die eingenommenen Gelder in die Fortsetzung der Sanierung zu reinvestieren. Dabei fließen Mittel aus einem Sanierungsgebiet ausschließlich auch wieder in dieses Gebiet. Werden Beträge erst nach Auslaufen des Sanierungsstatus´ bezahlt, müssen zwei Drittel der Gelder an Land und Bund zurückerstattet werden.

Eigentümer in den Sanierungsgebieten erhalten dazu in Kürze einen Informationsbrief der Stadt, der aufklären und für eine frühzeitige Begleichung der Beträge werben soll. Jedoch können Eigentümer bereits heute unabhängig von den Informationsbriefen die Ausgleichsbeträge zahlen.

Wie in allen sächsischen Gemeinden müssen Ausgleichsbeiträge nach § 154 Baugesetzbuch auch in Chemnitz eingefordert werden. Die Höhe der Beiträge ergibt sich sich aus der Differenz zwischen dem Grundstückswert vor und dem Grundstückswert nach der Sanierung. Nach Bundesrecht muss jede Einnahme aus Sanierungen – wie zum Beispiel Ausgleichsbeträge - wieder in Sanierungen reinvestiert werden. Die Möglichkeit der vorzeitigen Bezahlung der Beträge ist ein Angebot des Landes Sachsen an die Kommunen.

Die Stadt schätzt, dass ca. 60% der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung auch tatsächlich eingenommen wird. Die restlichen 40% werden durch die Anrechenbarkeit eigener privater Aufwendungen der Eigentümer oder Härtefallregelungen nicht einbezogen. Die Anzahl Beitragspflichtiger beträgt demnach ca. 15.000. Im Kaßberg als kleinstem Sanierungsgebiet werden mit 880 Bescheiden die wenigsten und im Sonnenberg als dem größten Sanierungsgebiet mit ca. 6550 die meisten Bescheide fällig.

Sollten ca. die Hälfte aller Eigentümer in den Sanierungsgebieten einer vorzeitigen Bezahlung der Beiträge zustimmen, rechnet das Amt für Baukoordination mit Einnahmen in Höhe von ca. 3,3 Millionen Euro. Diese Zahl basiert auf Erfahrungswerten in bereits aufgehobenen Sanierungsgebieten im Kaßberg und Sonnenberg. Hier wurden zwischen 2000 – 2009 in etwa 1.150 Bescheide im Wert von ca. 1,1 Millionen Euro geltend gemacht.

Die Ablösesumme für ein durchschnittliches Gründerzeithaus beträgt unter Berücksichtigung eines Nachlasses von 20% ca. 3.000 – 5.000 Euro. Bei Eigentumswohnungen ist mit einer anteiligen Ablösung von 250 – 500 € zu rechnen. Chemnitz hat fünf förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, die in den kommenden Jahren aufgehoben werden: Kaßberg (2012), Schloßchemnitz (2013), Brühl-Nordviertel (2014), Augustusburger Straße / Clausstraße (2013), Sonnenberg (2017). In diese “Gebiete” sind seit 1991 ca. 70 Mio. Euro an Städtebaufördermitteln eingesetzt worden, davon ca. ein Drittel aus dem städtischen Haushalt.

Für den Sonnenberg besteht auch langfristig weiterer Unterstützungsbedarf aus anderen Programmen. Auf Antrag der Stadt Chemnitz hat das Land Sachsen bereits eine Förderung aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost bewilligt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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