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PRESSEMITTEILUNG 660 Chemnitz, den 06.09.2010
Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Herbst 2010 - III. bis IV. Quartal
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen in der beigefügten Liste (Ergänzung) werden ausschließlich bis IV. Quartal 2010 durchgeführt. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar. Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten und Baumfällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Übersicht zu geplanten Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen
Stadt Chemnitz