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PRESSEMITTEILUNG 724 Chemnitz, den 23.09.2010
Neuer Personalausweis ab 1. November 2010
Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist dabei vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können diese einfach ausgeschaltet werden.
Den neuen Personalausweis können Sie ab 1. November 2010 in der Meldebehörde Ihres Bürgeramtes beantragen. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen/aktuellen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist vom 1. November 2010 ab aber jederzeit möglich.
Nach wie vor ist der Personalausweis ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Für die Beantragung des neuen Personalausweises ab 1. November 2010 beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.
Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010:
Antrag stellende Personen ab 24 Jahren: 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antrag stellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Anforderungen an das Lichtbild:
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Fingerabdrücke:
Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Wenn Sie mehr über den neuen Personalausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend informieren. Selbstverständlich erhalten Sie auch Informationen im Bürgeramt, Fachbereich Meldebehörde, in jeder Bürgerservicestelle der Stadt sowie telefonisch unter (0371) 488-3355.
Stadt Chemnitz