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PRESSEMITTEILUNG 802 Chemnitz, den 21.10.2010

Auslaufen der Sanierungsgebiete: Stadtrat beschließt Möglichkeit frühzeitiger Bezahlung der Ausgleichsbeträge

Mit dem bevorstehenden Auslaufen des Bund-Länder-Programms “Städtebauliche Erneuerung” verlieren die fünf förmlich festgelegten Sanierungsgebiete in Chemnitz in den Jahren 2012 – 2017 ihren Förderstatus. Zugleich ist die Stadt Chemnitz damit gesetzlich verpflichtet, Ausgleichsbeiträge für die durch diese Sanierung gestiegenen Gründstückswerte von den Eigentümern einzufordern. Um diese Beiträge für die Grundstücksbesitzer so gering wie möglich zu halten und die Mittel wieder direkt in den Städtebau investieren zu können, hat der Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung die Gewährung von Abschlägen bei vorzeitiger Bezahlung beschlossen.

Werden die Ausgleichsbeträge vor Aufhebung des Sanierungsstatus bezahlt, verringert sich der Betrag für jeden Grundstückseigentümer um bis zu 20%. Je früher die Beträge beglichen werden, desto mehr wird von der Summe erlassen. Dabei wird der Nachlass jährlich geringer. Zahlen Eigentümer bis zum 30.10.2011 die Ausgleichsbeträge, erhalten sie den vollen Nachlass von 20%, zahlen sie bis 30.10.2012 reduziert sich der Nachlass in einer ersten Stufe auf 17,5%. Vorzeitige Zahlungen bis zum 30.10.2013 verringern den Betrag um 15%.

Bereits im Oktober hat die Stadtverwaltung Chemnitz begonnen, mit Informationsbriefen an die Grundstückseigentümer für eine vorzeitige Zahlung der Beträge zu werben. Denn nur dann hat die Stadt die Möglichkeit, die eingenommenen Gelder direkt in die Fortsetzung der Sanierung zu reinvestieren. Dabei fließen Mittel aus einem Sanierungsgebiet ausschließlich auch wieder in dieses Gebiet. Werden Beträge hingegen erst nach Auslaufen des Sanierungsstatus´ bezahlt, müssen zwei Drittel der Gelder an Land und Bund zurückerstattet werden.
Wie in allen sächsischen Gemeinden müssen Ausgleichsbeiträge nach § 154 Baugesetzbuch auch in Chemnitz eingefordert werden. Die Höhe der Beiträge ergibt sich sich aus der Differenz zwischen dem Grundstückswert vor und dem Grundstückswert nach der Sanierung. Nach Bundesrecht muss jede Einnahme aus Sanierungen – wie zum Beispiel Ausgleichsbeträge - wieder in Sanierungen reinvestiert werden. Die Möglichkeit der vorzeitigen Bezahlung der Beträge ist ein Angebot des Landes Sachsen an die Kommunen.

Die Stadt schätzt, dass ca. 60% der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung auch tatsächlich eingenommen werden. Die restlichen 40% werden durch die Anrechenbarkeit eigener privater Aufwendungen der Eigentümer oder Härtefallregelungen nicht einbezogen. Die Anzahl Beitragspflichtiger beträgt demnach ca. 15.000. Im Kaßberg als kleinstem Sanierungsgebiet werden mit 880 Bescheiden die wenigsten und im Sonnenberg als dem größten Sanierungsgebiet mit ca. 6550 die meisten Bescheide fällig.

Sollten ca. die Hälfte aller Eigentümer in den Sanierungsgebieten einer vorzeitigen Bezahlung der Beiträge zustimmen, rechnet das Amt für Baukoordination mit Einnahmen in Höhe von ca. 3,3 Millionen Euro. Diese Zahl basiert auf Erfahrungswerten in bereits aufgehobenen Sanierungsgebieten im Kaßberg und Sonnenberg. Hier wurden zwischen 2000 – 2009 etwa 1.150 Bescheide im Wert von ca. 1,1 Millionen Euro geltend gemacht.

Die Ablösesumme für ein durchschnittliches Gründerzeithaus beträgt unter Berücksichtigung eines Nachlasses von 20% ca. 3.000 – 5.000 Euro. Bei Eigentumswohnungen ist mit einer anteiligen Ablösung von 250 – 500 € zu rechnen.

Chemnitz hat fünf förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, die in den kommenden Jahren aufgehoben werden: Kaßberg (2012), Schloßchemnitz (2013), Brühl-Nordviertel (2014), Augustusburger Straße / Clausstraße (2013), Sonnenberg (2017). In diese Gebiete sind seit 1991 ca. 70 Mio. Euro an Städtebaufördermitteln eingesetzt worden, davon ca. ein Drittel aus dem städtischen Haushalt.

Für den Sonnenberg besteht auch langfristig weiterer Unterstützungsbedarf aus anderen Programmen. Auf Antrag der Stadt Chemnitz hat das Land Sachsen bereits eine Förderung aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost bewilligt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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