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PRESSEMITTEILUNG 854 Chemnitz, den 12.11.2010

Verkehrsbehörde bittet um Aufmerksamkeit im Bereich Reichenhainer Straße am Buß- und Bettag sowie am Totensonntag

Zusätzliche Parkplätze auf der Reichenhainer Straße eingerichtet am 17., 20., 21.11.2010

Am Buß- und Bettag (17.11.) sowie am Totensonntag (21.11.) und auch zuvor Samstag (20.11.) ist am Städtischen Friedhof Wartburgstraße und am Krematorium Reichenhainer Straße wegen der hier wieder zu erwartenden besonders vielen Besucher im Bereich zwischen Wartburgstraße, Augsburger Straße und Werner-Seelenbinder-Straße auch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und ggf. zeitweise mit Behinderungen zu rechnen. Darauf macht die Verkehrsbehörde der Stadt Chemnitz aufmerksam und bittet die Besucher der Areale Friedhof und Krematorium, die Parkmöglichkeiten im Bereich Reichenhainer Straße, Augsburger Straße und Werner-Seelenbinder-Straße zu nutzen oder auch die öffentlichen Verkehrsmittel.

Auf der Reichenhainer Straße werden am 17.11. sowie am 20. und 21.11. zusätzliche Parkplätze - Querparken in landwärtige Richtung - eingerichtet, um an den drei Tagen dem zu erwartenden erhöhten Parkaufkommen gerecht zu werden. Fahrzeugführer werden gebeten, auf den an Ort und Stelle an den drei Tagen verstärkten Fußgängerverkehr zu achten und den Bereich mit besonderer Vorsicht befahren.

Verkehrsteilnehmern, die an den drei Tagen, das Gebiet nur zum Durchgangsverkehr befahren wollen, wird empfohlen, den Bereich besser über die Wartburgstraße - Bernsdorfer Straße - Augsburger Straße zu umfahren.

Hinweis des Ordnungsamtes: Für Feiertage im November gelten besondere Regelungen

Am Volkstrauertag (Sonntag, 14.11.), am Buß- und Bettag (Mittwoch, 17.11.) und am Totensonntag (Sonntag, 21.11.) gelten besondere Vorschriften, um die Ruhe dieser Tage nicht zu beeinträchtigen. Hier greift Paragraf 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen. So ist es nicht gestattet, zwischen 3 und 24 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen abzuhalten, die dem ernsten Charakter der Tage zuwiderlaufen. Außerdem sind bis 11 Uhr öffentliche Sportveranstaltungen untersagt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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