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PRESSEMITTEILUNG 870 Chemnitz, den 16.11.2010

Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes zum Umbau des Museums Gunzenhauser: Stadt weist Kritik zurück

Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat die Stadt Chemnitz im heute veröffentlichten Jahresbericht für den Umbau des ehemaligen Sparkassengebäudes am Falkeplatz zum Museum Gunzenhauser kritisiert. Hierbei konzentrieren sich die Prüfer insbesondere auf die Themen Gewährung von Fördermitteln, Baukosten und Vertragsgestaltung.

Die Stadt Chemnitz vertritt dabei in entscheidenden Punkten eine andere Rechtsauffassung als der SRH und weist die Kritik dementsprechend zurück.

Das ehemalige Sparkassengebäude am Falkeplatz war zum Museum Gunzenhauser umgebaut und im Dezember 2007 in Anwesenheit des Bundespräsidenten feierlich eröffnet worden. Es beherbergt die hochkarätige Sammlung Gunzenhauser mit rund 2500 Werken der Klassischen Moderne.

Die vom Sächsischen Rechnungshof kritisierten Punkte und die Darstellung der Stadt im Einzelnen:

Fördermittel

Die Voraussetzungen für eine Städtebauförderung lagen aus Sicht der Stadt grundsätzlich vor. Die vor Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und der Stiftung abgeschlossenen Verträge stellen keine Sicherheit zur Deckung der Gesamtausgaben der Stiftung als zugesagte Fehlbedarfsfinanzierung durch die Stadt dar.

Es handelt sich lediglich um die Vereinbarung einer Finanzierungshilfe durch die Stadt. Der Rahmenvertrag enthält keine Verpflichtung der Stadt, die Finanzierung aus eigenen kommunalen Mitteln zu bestreiten. Ob die Stadt die zur Finanzierung des Projekts benötigten Mittel durch Einwerbung von Landes- oder anderen öffentlichen Fördermitteln, durch Einwerbung von Spenden oder Sponsoren oder aus dem eigenen Haushalt aufbringt und ob eine Sanierungsmaßnahme beschlossen wird, wurde 2003 noch nicht festgelegt. Bereits bei der Beschlussfassung im Stadtrat legte die Stadt dar, dass es sich dabei nur um eine Kostenbeteiligung (aber nicht um eine vollständige Übernahme) handelte. Dieser Anteil sollte sich um eine Beteiligung von Zustiftern möglichst verringern, diese Beteiligung aber war zum besagten Zeitpunkt noch nicht verbindlich. Selbst auf eine in Aussicht gestellte Unterstützung der sächsischen Staatsregierung wurde im Beschluss des Stadtrates hingewiesen.

Die Darstellung der Gesamtfinanzierung findet sich richtigerweise erst im städtebaulichen Vertrag vom April 2006. Somit bestand auch kein Verstoß gegen das für die Gewährung städtebaulicher Subventionen geltende „Subsidiaritätsprinzip“ (Nachrangigkeit). Der städtebauliche Vertrag wahrt das Subsidiaritätsprinzip, indem der von der Stiftung selbst eingeworbenen Finanzierung nochmals ausdrücklich Vorrang eingeräumt wird.

Qualität des städtebaulichen Vertrags

Beim Umbau des Sparkassengebäudes zum Museum handelte es sich um eine städtebauliche Maßnahme im Sanierungsgebiet Innenstadt. Die Anforderungen an die Konkretheit des Städtebaulichen Vertrages als öffentlich-rechtlicher Vertrag sind ausreichend erfüllt, da auf die zugrunde liegenden Unterlagen verwiesen wurde. So auch auf die umfänglichen Planungen, die baufachlich durch die Oberfinanzdirektion im Auftrag des Regierungspräsidiums geprüft und zuwendungsrechtlich durch das Regierungspräsidium bestätigt waren. Darin sind die städtebaulichen Missstände und Maßnahmen, Raumprogramm und Nutzungszweck als Museum am Objekt nach dem Stand der geprüften Entwurfsplanung detailliert und ausreichend beschrieben. Verwiesen wird im Vertrag auch auf den Stadtratsbeschluss zur Sanierungssatzung des Sanierungsgebietes Innenstadt mit ausführlicher Begründung der städtebaulichen Missstände, Sanierungsziele und Maßnahmen im Gebiet. Die Rechtsgrundlagen sind somit vorhanden und erfüllt. Der Vertrag wurde dem Regierungspräsidium vorgelegt, das ebenfalls keine Mängel feststellte.

Angebliche Überzahlung von 4,5 Mio. Euro

Die Einschätzung des Rechnungshofes, es seien 4,5 Mio. Euro zuviel bezahlt worden, beruht auf einer eigenen Berechnung des SRH. Diese wird ausdrücklich zurückgewiesen. Die Kostenerstattungsbetragsberechnung entspricht den geltenden Erlassen des SMI als Richtliniengeber zur Städtebauförderung. Sie wurde durch das RP zuwendungsrechtlich geprüft und bestätigt. Für die eigene Vergleichsrechnung des SRH besteht aus Sicht der Stadt keine Rechtsgrundlage, sie kann fachlich nicht nachvollzogen und nicht bestätigt werden.

Baunebenkosten

Der Verweis des Rechnungshofes, die Zuwendung für Baunebenkosten dürfe (pauschaliert) nur bis maximal 10 Prozent der Ausgaben verwendet werden, trifft nicht zu. Neben der pauschalierten Abrechnung gemäß „Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung“ und den entsprechenden Nebenbestimmungen (VwV-StBauE inkl. NBest-Städtebau) sind nachgewiesene Baunebenkosten grundsätzlich bei entsprechendem Nachweis ohne Kappung förderfähig. Die Angemessenheit der nachgewiesenen Baunebenkosten wird derzeit von der SAB und dem SIB geprüft. Baunebenkosten sind erfahrungsgemäß bei schwierigen Bauten im Bestand mit spezifischem Nutzungskonzept – so wie im vorliegenden Fall – in der Regel höher als 10 Prozent. Entsprechende Zuschläge sieht deshalb bereits die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor.

Vertragsgestaltung

Die Verträge sind dem Regierungspräsidium in den Jahren 2003 und 2004, u.a. bei der Bestätigung der Stiftungssatzung, vorgelegt worden. In 2006 erging die förderrechtliche Zustimmung des Regierungspräsidiums zur Förderung als Gemeinbedarfseinrichtung. Dies schloss die Bestätigung des Finanzierungskonzeptes ein. Erst im Zuge der Prüfung durch den Landesrechnungshof ist die Frage der Genehmigungspflicht bzw. Genehmigungsfähigkeit grundsätzlich thematisiert worden. Die Stadt hat daraufhin das Vertragswerk mit der Bitte um Prüfung der Genehmigungspflicht bzw. dem Antrag auf Genehmigung bei der Landesdirektion vorgelegt. Ebenso wie der Rechnungshof sehen auch Landesdirektion und Stadtverwaltung die Notwendigkeit, einzelne Punkte des Betriebsführungsvertrags (u.a. Laufzeit, Kündigungsfristen) neu zu verhandeln. Diese Verhandlungen zwischen Stadt und Stiftung finden derzeit statt. Grundsätzlich hat die Landesdirektion jedoch bereits in Aussicht gestellt, die Verträge nach Abschluss der Nachverhandlungen nachträglich und rückwirkend zu genehmigen.

Das Museum Gunzenhauser

Eine der bedeutendsten Sammlungen der Klassischen Moderne ist 1. Dezember 2007 in Chemnitz zu sehen: Bundespräsident Horst Köhler eröffnete das Museum Gunzenhauser, in dem die fast 2500 Werke umfassende Sammlung des Münchner Galeristen Dr. Alfred Gunzenhauser zu Hause ist (siehe Pressemitteilung Stadt Chemnitz vom 01.12.2007).

Die private Sammlung des Münchner Galeristen Dr. Alfred Gunzenhauser umfasst insgesamt fast Werke vornehmlich deutscher Kunst des 20. Jahrhunderts. Unter den 290 vertreten Künstlern finden sich Otto Dix, Alexej von Jawlensky. Conrad Felixmüller, Gabriele Münter, Paula Modersohn-Becker, Lovis Corinth, Max Beckmann, Ernst Ludwig Kirchner, Christian Rohlfs, Ernst Wilhelm Nay oder Andy Warhol. Zu sehen ist ein Teil der Werke im Museum Gunzenhauser in der Dauerausstellung, die sich über drei Etagen erstreckt. Hinzu kommen Wechselausstellungen, die es dem Publikum erlauben, das umfangreiche Konvolut nach und nach zu entdecken.

Das ehemalige Sparkassengebäude am Falkeplatz wurde eigens für das Museum Gunzenhauser umgebaut – das entscheidende Argument für den Stifter, seine Sammlung nach Chemnitz zu geben. Entworfen wurde das Haus vom Chemnitzer Stadtbaurat Fred Otto (Realisierung: 1930) im Stil der Neuen Sachlichkeit. Nach mehr als 70 Jahren der Nutzung als Bankhaus wurde es seit Februar 2005 vom renommierten Berliner Architekten Volker Staab zum Museum umgebaut. Der Landesverband Sachsen des Bundes Deutscher Architekten (BDA) hat dem Haus den „Architektur-Preis 2010“ verliehen.

Grundstück und Gebäude wurden der Stiftung Gunzenhauser, die als Bauherr fungierte, von der Sparkasse Chemnitz übereignet. Mit großzügiger Unterstützung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung im Freistaat Sachsen und der Sparkassenorganisation sowie mit Hilfe weiterer Förderer und Sponsoren konnte das Projekt Wirklichkeit werden. Die Stadt finanzierte einen Eigenanteil von rund drei Millionen Euro (Gesamtprojektkosten: zirka zehn Millionen Euro) sowie die Betriebskosten des Museums. Die Zuschüsse von Bund und Land aus der Städtebauförderung betragen 6 Millionen Euro.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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