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PRESSEMITTEILUNG 909 Chemnitz, den 02.12.2010
Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen im Stadtgebiet im Winter - IV. Quartal 2010 und I. Quartal 2011
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen im gesamten Stadtgebiet von Chemnitz sowie das Ergebnis aus dem aktuellen Sachverständigengutachten haben ergeben, dass zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit notwendige Fällungen und Schnittmaßnahmen in öffentlichen Grünanlagen sowie an Straßen erfolgen müssen.
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen in der beigefügten Liste (Ergänzung) werden ausschließlich im IV. Quartal 2010 und im I. Quartal 2011 durchgeführt. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen. Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt der Stadt eine Nachpflanzung veranlassen.
Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten und Baumfällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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