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PRESSEMITTEILUNG 921 Chemnitz, den 07.12.2010
Keine Räum- und Streupflicht in städtischen Parks
Auf einer Fläche von 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz in der Stadt beinhalten, können nur schwerpunktmäßig und nach der Erledigung von Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden.
Eisflächen nicht betreten!
Winterliche Temperaturen lassen Flüsse, Seen und Teiche gefrieren. Besonders Kinder lockt es aufs Eis – das allerdings ist verboten, und darauf weist das Grünflächenamt mit Blick auf die Grünanlagensatzung hin und bittet um Beachtung.
In Chemnitz ist einzig auf dem Stausee Oberrabenstein bei entsprechender Eisstärke von mindestens 15 Zentimetern das Eislaufen erlaubt.
Auskünfte dazu wie auch zu Eislaufzeiten auf den Anlagen der Eissport und Freizeit GmbH erhalten Interessenten unter Ruf 0371/ 389710.
Stadt Chemnitz