Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 921 Chemnitz, den 07.12.2010

Keine Räum- und Streupflicht in städtischen Parks

Angesichts von Schnee und Eis weist das Grünflächenamt der Stadt auch in dieser Wintersaison darauf hin, dass auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen nur in ganz großen Ausnahmen Winterdienst durchgeführt wird. Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen erfolgt nach Verkehrswichtigkeit laut Straßenreinigungssatzung. Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für die Wege. Passanten werden deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen solcher Wege gebeten, die oft als beliebte Abkürzung gelten.

Auf einer Fläche von 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz in der Stadt beinhalten, können nur schwerpunktmäßig und nach der Erledigung von Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden.

Eisflächen nicht betreten!
Winterliche Temperaturen lassen Flüsse, Seen und Teiche gefrieren. Besonders Kinder lockt es aufs Eis – das allerdings ist verboten, und darauf weist das Grünflächenamt mit Blick auf die Grünanlagensatzung hin und bittet um Beachtung. In Chemnitz ist einzig auf dem Stausee Oberrabenstein bei entsprechender Eisstärke von mindestens 15 Zentimetern das Eislaufen erlaubt.

Auskünfte dazu wie auch zu Eislaufzeiten auf den Anlagen der Eissport und Freizeit GmbH erhalten Interessenten unter Ruf 0371/ 389710.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten