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PRESSEMITTEILUNG 943 Chemnitz, den 16.12.2010
Stadtrat beschloss: Anhebung der Hundesteuer und Erhöhung der Grundsteuer
Es ergeben sich ab dem neuen Jahr folgende Veränderungen für Hundehalter:
Der Steuersatz für das Halten eines Hundes wird von 88 Euro auf 100 Euro angehoben. Des Weiteren wird die Steuerbefreiung für Hunde, welche aus einem Tierheim mit Sitz in der Stadt Chemnitz aufgenommen werden, von 24 auf 12 Monate reduziert.
Außerdem gestrichen wird die Ermäßigung für Hunde, die von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, von Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von Empfängern von Arbeitslosengeld II gehalten werden.
Das Kassen- und Steueramt wird die entsprechenden Steuerbescheide ab dem 07.01.2011 verschicken. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, bestehende Daueraufträge anzupassen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes unter 0371/488-2101 oder per E-Mail a21@stadt-chemnitz.de zur Verfügung.
Grundsteuer: In der gestrigen Sitzung des Stadtrates Chemnitz wurde außerdem in Umsetzung des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes eine Hebesatzsatzung zur Erhöhung der Grundsteuer A und Grundsteuer B beschlossen (B-341/2010).
Ab dem 01.01.2011 steigt der Hebesatz der Grundsteuer A auf 350 v. H. und der Hebesatz der Grundsteuer B auf 540 v. H.
Das Kassen- und Steueramt versendet die Steuerbescheide ab dem 21.01.2011. Diesen Bescheiden sind dann die neuen Abschlagszahlungen und Fälligkeiten zu entnehmen. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, bestehende Daueraufträge anzupassen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes unter 0371/488- 2101 oder per E-Mail a21@stadt-chemnitz.de zur Verfügung.
Stadt Chemnitz