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PRESSEMITTEILUNG 949 Chemnitz, den 16.12.2010

Feuerwehr Chemnitz beseitigt Schneelast vor Ort

Die Berufsfeuerwehr Chemnitz ist heute in der Stadt bei der Beseitigung von Schneelasten von Dächern öffentlicher Einrichtungen im Einsatz gewesen und hat darüber hinaus auch gefährliche Eiszapfen an Dächern öffentlicher Einrichtungen beseitigt. Insgesamt 30 Angehörige der Feuerwehr Chemnitz waren mit schwerer Technik – jeweils Drehleiterfahrzeug und Löschfahrzeug - vor Ort: So wurden an verschiedenen Einrichtungen zunächst durch die Einsatzleitungen Ortsbesichtigungen vorgenommen und anschließend Schneelasten bzw. Eiszapfen beseitigt.

Bitte an die Bürger: Die Feuerwehr, die zunächst vorrangig an öffentlichen Gebäuden zur Beseitigung von Schneelasten und/oder Eiszapfen eingesetzt wird, bittet die Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der aktuellen Wetterlage und den ggf. Einschränkungen durch Schnee und Eis, dort wo es ohne Gefahr möglich ist auch zur Selbsthilfe zu greifen und zum Beispiel Eiszapfen zu beseitigen oder die entsprechenden Wege und Flächen abzusperren!

Vor Ort im Einsatz war die Feuerwehr Chemnitz heute:

- am Einkaufszentrum Sachsen-Allee: hier wurde nach der Ortsbesichtigung die Schneelast auf dem Dach beseitigt;

- am Gebäude der Galerie Kaufhof: hier wurden Eiszapfen am Vordach entfernt;

- am Gebäude Further Straße 41: hier wurde ein Baum abgetragen, der durch Schneelast umzustürzen drohte;

- am Gebäude Markt 19 bis 21: hier wurden Eiszapfen entfernt;

- am Museum Gunzenhauser: hier wurde ein sogenanntes Schneebrett entfernt;

- am Gebäude des Pflegeheims Lichtenhauser Weg 1: hier wurde ein umgestürzter Baum entfernt;

- im Tierpark Chemnitz: hier wurde derzeit noch die Schneelast auf dem Glasvorbau des Tropenhauses beseitigt; Mitarbeiter des Tierparks haben außerdem selbst „Hand angelegt“ und einen Großteil der Stalldächer von der Schneelast beräumt;

- am Gebäude Am Rathaus 6 sowie in der Theaterstraße 50 – 56: hier wurden durch die Feuerwehr jeweils eine Ortsbesichtigung vorgenommen und Eiszapfen entfernt.

Vorsicht beim Winterspaziergang durch „Wald und Feld“

Bei Spaziergängen durch „Wald und Feld“ und öffentliche Grünanlagen ist angesichts der aktuellen Wetterlage Vorsicht geboten: Das Grünflächenamt der Stadt macht darauf aufmerksam, dass insbesondere bei Nadelbäumen durch die in Folge des Schnees erhöhte Kronenlast die Bruchgefahr steigen kann.

Verhalten im Wald: Durch den Schneefall bereits Anfang Dezember, das zwischenzeitlich mehrfache Tauen und Gefrieren sowie zusätzlichen Regen haben viele Kronen von Waldbäumen bereits Schnee- und Eislasten zu tragen. Durch die aktuell starken Schneefälle erhöhen sich diese Lasten und damit auch die Bruchgefahr des jeweiligen Baumes. Der zugleich vorhandene böige Wind entspannt die Situation des Liegenbleibens des Schnees in den Kronen etwas. Beim Betretend des Waldes ist deshalb - und dies zunehmend, hält die Wetterlage so an - erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich, da natürlich auch das Weglaufen vor einem brechenden Baum durch die hohe Schneelage erschwert ist.

Waldwege müssen nicht durch den Waldeigentümer winterdienstlich behandelt werden, d.h. sie müssen nicht etwa geräumt oder gestreut werden. Spaziergängern wird empfohlen, zur eigenen Sicherheit derzeit auf einen Waldspaziergang zu verzichten. Hingewiesen sei nochmals, dass das Betreten des Waldes grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgt.

Autofahrer berücksichtigen bitte bei der Durchfahrt durch Wälder, dass Wildtiere durch die hohen Schneelagen nicht wie sonst vor einem herannahendem Fahrzeug flüchten können und durch längere Bremswege auch die Gefahr eines Wildunfalles steigt.

Keine Räum- und Streupflicht in städtischen Parks: Angesichts von Schnee und Eis informiert das Grünflächenamt auch in dieser Wintersaison, dass auf Wegen in städtischen Parks und Anlagen nur in ganz großen Ausnahmen Winterdienst durchgeführt wird. Die Räumung der Fußwege an Straßen entlang von Parks und Grünanlagen erfolgt nach Verkehrswichtigkeit laut Straßenreinigungssatzung. Innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für die Wege. Passanten werden deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen solcher Wege gebeten, die oft als beliebte Abkürzung gelten.
Auf einer Fläche von 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz in der Stadt beinhalten, können nur schwerpunktmäßig und nach der Erledigung von Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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