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PRESSEMITTEILUNG 048 Chemnitz, den 21.01.2011
Tagesmütter müssen zuviel gezahlte Beiträge nicht zurückzahlen
Die bisherige Aufarbeitung des Sachverhalts zu viel gezahlter Beiträge an Tagesmütter hat ergeben, dass die Ursache eine fehlerhafte Auslegung der Richtlinien innerhalb des Amtes für Jugend und Familie gewesen ist. Entgegen der Satzung der Stadt Chemnitz waren die Elternbeiträge zusätzlich zu den laufenden Geldleistungen überwiesen worden.
„Der Fehler lag bei uns. Wir haben darum entschieden, dass wir keine Rückforderungen an die 35 betroffenen Tagesmütter stellen werden“, erklärt die zuständige Bürgermeisterin Heidemarie Lüth.
Seit Jahresanfang erfolgen die Auszahlungen an die Tagesmütter entsprechend der Forderung des Rechnungsprüfungsamtes auf Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen Satzung. Das weitere Verfahren wird in der Verwaltung vorbereitet und mit den Stadträten diskutiert.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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