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PRESSEMITTEILUNG 064 Chemnitz, den 27.01.2011
Stadtrat beschloss: Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der nunmehr 14 Schulbezirke an Grundschulen
Bürgermeister Berthold Brehm: „Wir schaffen mit der Neuordnung der Schulbezirke in unserer Stadt in nunmehr 14 Schulbezirke die Grundlage, um alle 40 Grundschul-Standorte in Chemnitz zu erhalten.“
Mit der gestern beschlossenen Satzung werden die bisher existierenden 35 Einzelschulbezirke (einschließlich Chemnitzer Schulmodell) und drei gemeinsamen Schulbezirke neu strukturiert in 14 gemeinsame Schulbezirke, ohne Einzelschulbezirke (siehe Schulbezirksübersicht). In Kraft tritt Satzung mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Chemnitz, veröffentlicht mit dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Zum Hintergrund: Grundschulen sind gemäß § 25 Absatz 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) Schulbezirken zugeordnet, der Schulbezirk ist das Gebiet des Schulträgers, der Einzelschulbezirke oder gemeinsame Schulbezirke bestimmen kann. Die Stadt Chemnitz ist Schulträger von u.a. 40 kommunalen Grundschulen und einer Gemeinschaftsschule (Chemnitzer Schulmodell). Innerhalb eines gemeinsamen Schulbezirks besteht ein Wahlrecht zwischen den Grundschulen. Bei Einzelschulbezirken hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk er wohnt. Gemäß § 25 Absatz 4 SchulG kann auf Antrag der Personensorgeberechtigen ein Ausnahmeantrag durch den Schulleiter der aufnehmenden Schule bei Vorliegen wichtiger Gründe zugelassen werden.
Schulbezirke sind verbindlich für die Anmeldung der Schüler und bilden somit die Grundlage für die jährliche Klassenbildung.
Gemäß § 4a Absatz 1 Punkt 1 SchulG müssen für die Einrichtung einer ersten Klasse mindestens 15 Schüler angemeldet sein. Mit der Neuordnung der Schulbezirke sollen alle Grundschulstandorte erhalten werden, insbesondere die Grundschulen in den Ortschaften, in denen diese Mindestschülerzahl nicht durchgängig in den nächsten Jahren erreicht würde. Gleichzeitig soll die bisherige Durchschnittsklassengröße von 19,6 Schülern im Grundschulbereich an den Richtwert 25 angenähert werden. Dies ist für die Bewilligung von Fördermitteln für den Schulhausbau von Bedeutung.
Allen Personensorgeberechtigten, deren Kinder im Schuljahr 2011/12 eingeschult werden, erhalten in den nächsten Tagen einen Brief von der Grundschule, in der die Anmeldung erfolgte. In diesem Brief werden die Schulen des gemeinsamen Schulbezirks benannt und ein Termin mitgeteilt, bis wann der eventuelle Änderungswunsch zur Einschulung mitgeteilt werden muss. Ab dem Schuljahr 2012/13 erfolgt die Anmeldung nach Wahl innerhalb des gemeinsamen Schulbezirks.
Schulbezirksübersicht:
Schulbezirk I/1
Grundschule Rottluff
Grundschule Siegmar
Grundschule Schönau
Schulbezirk I/2
Baumgartenschule Grüna -Grundschule
Grundschule Mittelbach
Grundschule Reichenbrand
Schulbezirk II
E.-G.-Flemming-Grundschule
Grundschule Altendorf
Pablo-Neruda-Grundschule
Gebrüder-Grimm-Grundschule
Obere Luisenschule -Grundschule
Schulbezirk III/1
Grundschule Borna
Grundschule Röhrsdorf
Kirchner-Grundschule Wittgensdorf
Schulbezirk III/2
Schlossschule -Grundschule
Rosa-Luxemburg-Grundschule am Brühl
Grundschule Glösa
Schulbezirk IV
Grundschule Ebersdorf
Ludwig-Richter-Grundschule
Schulbezirk V/1
G.-E.-Lessing-Grundschule
Grundschule Sonnenberg
Schulbezirk V/2
A.-S.-Makarenko-Grundschule
Grundschule Euba
Schubezirk VI/1
Annenschule -Grundschule
Heinrich-Heine-Grundschule
Schulbezirk VI/2
Grundschule Gablenz
Rudolfschule -Grundschule
Grundschule Adelsberg
Schulbezirk VII
Grundschule Kleinolbersdorf
Grundschule Reichenhain
Grundschule Einsiedel
Schulbezirk VIII
J.-A.-Comenius-Grundschule
Grundschule Harthau
Grundschule Klaffenbach
Schulbezirk IX
Ch.-Darwin-Grundschule
Albert-Einstein-Grundschule
Hans-Sager-Grundschule
Schulbezirk X
Grundschule „Am Stadtpark
Dr.-S.-Allende-Grundschule
V.-Tereschkowa-Grundschule
Stadt Chemnitz