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PRESSEMITTEILUNG 169 Chemnitz, den 18.03.2011
Zusätzliche Parkplätze für Tagesparker und Dauerparker
Rund 100 Parkplätze für Tagesparker und davon 40 für Dauerparker stellt die Stadt Chemnitz im Bereich der Innenstadt auf dem Parkplatz Hartmannstraße hinter der Richard-Hartmann-Halle ab 1. April 2011 zur Verfügung. Die Gebühr für die Dauerparker beträgt laut Satzung der Stadt Chemnitz über die Regelung für Tages- und Dauerparker monatlich 25 Euro plus einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 23,90 Euro. Der Parkschein hat ein Jahr Gültigkeit.
Parkscheine für Tagesparker können vor Ort für 4 Euro pro Tag gelöst werden. Gebührenpflichtig sind die Parkzeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.
Parkscheine für Tagesparker können vor Ort für 4 Euro pro Tag gelöst werden. Gebührenpflichtig sind die Parkzeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.
Beantragt werden kann der Dauerparkausweis ab Montag, 21. März 2011 im Tiefbauamt der Stadt Chemnitz, Abteilung Verkehrsbehörde, Sitz: Annaberger Straße 89, 09120 Chemnitz, Zimmer 282. Ansprechpartnerin: Judith Schenke, Ruf 0371/488-6641, E-Mail: judith.schenke@stadt-chemnitz.de Das Antragsformular steht auch im Netz auf www.chemnitz.de > Formulare & Dokumente > Dauerparkausweis beantragen.
Antragsteller, deren Antrag für einen Dauerparkplatz die begrenzte Zahl von 40 Dauerparkplätzen überschreitet, werden in eine Warteliste aufgenommen.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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