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PRESSEMITTEILUNG 189 Chemnitz, den 29.03.2011
Landesdirektion genehmigt ersten doppischen Haushalt der Stadt Chemnitz
Die von der Stadt Chemnitz beantragte Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 28,4 Mio. € wurde genehmigt.
Bei der Erteilung der Haushaltgenehmigung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde gewürdigt, dass die Stadt Chemnitz zu den ersten sächsischen Kommunen gehört, welche vorfristig, d. h. vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin 2013, auf das doppische Haushaltsrecht umgestellt haben.
Im Zusammenhang mit der Erteilung der Kreditgenehmigung anerkannte die Rechtsaufsichtsbehörde die stetige Umsetzung des Schuldenabbaukonzeptes und die damit in den letzten Jahren einhergehende Reduzierung des Schuldenstandes um insgesamt 51,2 Mio. €.
Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung wurde das vom Stadtrat in seinen Sitzungen am 24.11.2010 und 26.01.2011 beschlossene Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept zur Kenntnis genommen.
Oberbürgermeisterin, Barbara Ludwig: “Die Landesdirektion hat deutlich honoriert, dass der Stadtrat seine Verantwortung ausgefüllt hat, um auch in finanziell schwierigen Etappen als Stadt handlungsfähig zu bleiben.“
Vor dem Hintergrund der mittelfristig ausgewiesenen Fehlbeträge und dem damit bestehenden Konsolidierungsbedarf wies die Rechtsaufsichtsbehörde daraufhin, dass die im Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept der Stadt Chemnitz enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen der Höhe nach umzusetzen sind.
Mit der erfolgten Genehmigung des Kreditrahmens ist die Stadt nunmehr in der Lage, dringend notwendige und bereits begonnene Maßnahmen fortzusetzen. Wie vom Stadtrat im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2010 vorgesehen, können nunmehr die Investitionen im Schulbereich (8,1 Mio. €), in Kindertagesstätten (2,3 Mio. €) und bei den Straßen (8,3 Mio. €) zügig umgesetzt werden.
Stadt Chemnitz