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PRESSEMITTEILUNG 210 Chemnitz, den 06.04.2011
Die Gartensaison beginnt - bitte auch die Pflichten beachten
Pflanzenabfälle verbrennen ist grundsätzlich verboten. Im Stadtgebiet besteht ein ganzjähriges Verbot für die Verbrennung von Pflanzenabfällen. Im Einzelfall wird auf formlosen schriftlichen Antrag im Umweltamt geprüft, ob gegebenenfalls die ausnahmsweise Verbrennung von Pflanzenabfällen im Monat April zugelassen werden kann. Der Antragsteller hat dazu den Nachweis zu führen, dass ihm eine alternative Verwertung zur Verbrennung weder möglich noch zumutbar ist.
Beachtet werden sollte aber, dass keine zwingende Notwendigkeit besteht, Pflanzenabfälle unbedingt zu verbrennen. Die Stadt Chemnitz bietet den Bürgern ein umfangreiches, komfortables und flächendeckendes Angebot für die Verwertung von Pflanzenabfällen mit der Biotonne, den Wertstoffhöfen des ASR, der Eigenkompostierung mit Befreiung von der Biotonne und den gebührenpflichtigen 60-l Laubsäcken (1 € pro Sack) an. Die Abgabe der Laubsäcke ist ganzjährig auf den Wertstoffhöfen möglich; gekauft werden können die Laubsäcke in der ASR-Kundendienstzentrale Blankenburgstraße 62, in den fünf Wertstoffhöfen sowie in den Bürgerservicestellen der Stadt. Ganzjährig können auch Baum-, Strauch- und Heckenschnitt gemäß den Regelungen der Abfallsatzung (ca. 2 m³ pro Haushalt und Jahr) kostenlos an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Es müssen also nicht ausschließlich nur die Ausnahmezeiträume April und Oktober gemäß Pflanzenabfallverordnung genutzt werden – dieser Hinweis sollte beachtet werden, um Stau- bzw. Wartezeiten an den Wertstoffhöfen zu vermeiden.
Faltblatt: Alle Informationen zum Thema gibt es mit einem Faltblatt, das in den Bürgerservicestellen, den Infotheken der Stadt sowie beim ASR ausliegt.
Kontakt: Weitere Informationen sind erhältlich im Umweltamt der Stadt Chemnitz (Sitz: Technisches Rathaus, Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz) zu den regulären Sprechzeiten (siehe www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Rathaus > Sprechzeiten > Ämter), unter Ruf 0371/488-3650 sowie auch per E-Mail umweltamt.abfall@stadt-chemnitz.de sowie beim ASR unter Ruf 0371/4095 102 und auf der Website www.asr-chemnitz.de.
Lärm durch den Betrieb von Rasenmähern und anderen motorbetriebenen Gartengeräten. Bürgerinformation aus dem Umweltamt der Stadt. Schon im April laufen viele Gartenfreunde zur Hochform auf: Mit Rasenmähern, Vertikutierern und Motorsägen geht man an die Arbeit - und manchem Nachbarn damit auch auf die Nerven. Damit die Gartensaison für alle auch eine erholsame Zeit bleibt, sollten Gartenfreunde auch ihre Pflichten nicht vergessen: Wie viel Lärm wo und vor allem wann erlaubt ist, regelt ausführlich eine EU-Richtlinie zum Thema Lärm. Umgesetzt ist diese Richtlinie vom deutschen Gesetzgeber in einer Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (kurz 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung/32. BImSchV). Im Detail ist hier geregelt, wann die 57 genannten Geräte und Maschinen – z.B. Rasenmäher, Heckenschere oder Bohrer - eingesetzt werden dürfen: auch die im Privatgebrauch nicht unbedingt alltägliche Motorhacke oder Straßenfräse sind aufgeführt.
Für Wohngebiete, Kleinsiedlungs- und Erholungsgebiete, Kur-, Pflege- und Klinikgelände sowie Gebiete für die Fremdenbeherbergung gelten zunächst einmal folgende zeitliche Einschränkungen: Die genannten Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht, an Werktagen nicht in der Zeit von 20 bis 7 Uhr im Freien betrieben werden (siehe dazu auch Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz, Abschnitt 4, § 11 – www.chemnitz.de).
Für einige besonders lautstarke Geräte und Maschinen gelten weitere Einschränkungen. Dies gilt in der Regel für Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler mit Verbrennungsmotor. Sie dürfen an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden, und zwar in den Zeiten von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr.
Tragen diese Geräte indes das grün-blaue EU-Umweltzeichen (Pflanze mit EU-Sternen), so entfallen die besonderen Einschränkungen - sie können dann wie die anderen Gerätschaften an Werktagen (dazu gehört auch der Samstag) von 7 bis 20 Uhr durchgehend betrieben werden.
Kontakt: Weitere Informationen sind erhältlich im Umweltamt der Stadt Chemnitz (Sitz: Technisches Rathaus, Annaberger Straße 93) zu den regulären Sprechzeiten (www.chemnitz.de > Bürger & Rathaus > Rathaus > Sprechzeiten > Ämter) sowie unter Ruf 0371/488-3678 und 0371/488-3671.
Stadt Chemnitz