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PRESSEMITTEILUNG 282 Chemnitz, den 02.05.2011

Zensus 2011 – ab 10. Mai macht Deutschland Inventur

Informationsplattform auf www.zensus2011.de – alle Infos und Bürgerhinweise im Netz auch auf www.chemnitz.de

Am Dienstag, 10. Mai 2011 beginnen in Chemnitz die Befragungen zum Zensus 2011, der bundesweit für 2011 angeordneten Volkszählung. Hierzu gehört eine Stichprobenbefragung in privaten Haushalten sowie die Erhebung der in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften lebenden Personen und eine Gebäude- und Wohnraumzählung.
Grundsätzlich besteht für jeden, der im Rahmen des Zensus 2011 befragt wird, eine gesetzliche Auskunftspflicht (§ 18 Abs. 1 Zensusgesetz 2011). Für die Durchführung der Befragungen zum Zensus 2011 in Chemnitz ist die örtliche Erhebungsstelle zuständig. Insgesamt werden 120 Interviewer eingesetzt, welche von der Erhebungsstelle in einer umfassenden Schulung auf ihren Einsatz vorbereitet wurden.

Ablauf der Befragungen
In der privaten Haushaltestichprobe werden etwa 7.000 Chemnitzer befragt. Die Erhebungsbeauftragten melden sich bei den ausgewählten Haushalten mit einem Ankündigungsflyer an und unterbreiten einen Terminvorschlag für die Befragung. Dieser Flyer enthält außerdem die Kontaktdaten des Erhebungsbeauftragten und der örtlichen Erhebungsstelle.
Für die Haushalte besteht die Möglichkeit, den Fragebogen mit Unterstützung des Erhebungsbeauftragten auszufüllen, ihn eigenständig selbst zu bearbeiten und an die örtliche Erhebungsstelle zu senden oder online im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Statistik auszufüllen. Der hierfür notwendige Zugangscode befindet sich auf dem Fragebogen, der vom Interviewer übergeben wird.
Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften: Gleiches gilt für die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Auch hier werden Erhebungsbeauftragte unterwegs sein und die etwa 4.000 Bewohner oder die jeweiligen Einrichtungsleitungen befragen.

Gebäude- und Wohnraumzählung
Die Gebäude- und Wohnraumzählung erfolgt postalisch. Hier erhalten alle Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnungen und Häusern einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen zugeschickt.
Woran erkennt man den Erhebungsbeauftragten des Zensus 2011? Die Erhebungsbeauftragten werden einen Erhebungsbeauftragtenausweis mitführen, der mit dem Dienstsiegel der Stadt Chemnitz versehen ist und vom Leiter der Chemnitzer örtlichen Erhebungsstelle unterschrieben ist. Sie sind angehalten, zusätzlich zum Erhebungsbeauftragtenausweis ihren Personalausweis bereitzuhalten.
Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Zensus 2011 steht eine kostenlose Servicehotline zur Verfügung.

Datenschutz als höchstes Gebot
Die Durchführung des Zensus 2011 unterliegt strengen gesetzlichen Richtlinien, die gewährleisten, dass die Befragungsdaten nur den Erhebungszwecken des Zensus dienen und den datenschutzgerechten Umgang mit den erhobenen Daten als oberstes Gebot festschreiben.

Wo gibt es weitere Informationen zum Zensus?
Das Statistische Bundesamt hat unter www.zensus2011.de eine Informationsplattform geschaltet. Hier sind neben den Mustern der Fragebögen auch eine Fülle weiterer Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen für den Zensus 2011 zu finden.

Kontakt in Chemnitz:
Örtliche Erhebungsstelle der Stadt Chemnitz - Zensus 2011,
Anschrift: PF 12 22,
09071 Chemnitz
Kostenlose Servicehotline: 0800 6076077; Fax: 0371 488 1897
E-Mail: zensus2011_chemnitz @statistik.sachsen.de
Internet: /chemnitz/de/aktuelles/aktuelle-themen/zensus-2011/

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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