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PRESSEMITTEILUNG 329 Chemnitz, den 16.05.2011
Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet im Frühjahr und Sommer (II. und III. Quartal 2011)
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen im gesamten Stadtgebiet von Chemnitz haben ergeben, dass zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit notwendige Schnittmaßnahmen und Fällungen in öffentlichen Grünanlagen sowie an Straßen erfolgen müssen und an den fraglichen Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht. Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen (siehe beigefügte Liste im Anahng) werden einschließlich bis III. Quartal 2011 durchgeführt.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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