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PRESSEMITTEILUNG 337 Chemnitz, den 18.05.2011
Beginn der Ferienzeit - Überprüfung der Gültigkeit der Personaldokumente
Vor Antritt einer Auslandsreise wird empfohlen, sich über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren, um Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt zu vermeiden.
Eine Verlängerung der Personaldokumente ist nicht möglich. Bei der Neubeantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Geburts- oder Eheurkunde (oder falls vorhanden Buch der Familie), je Dokument 1 Lichtbild 35 x 45 mm (Biometrie geeignet) sowie das bisherige Personaldokument.
Zurzeit gelten folgende Gebühren: Personalausweis 28,80 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 Euro), Reisepass 59,00 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 37,50 Euro). Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente müssen ca. 4 Wochen eingeplant werden. Im Bedarfsfall kann ein Expressreisepass beantragt werden, der innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Bundesdruckerei hergestellt werden kann. Zu beachten ist dabei jedoch die erhöhte Gebühr von 91,00 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 69,50 Euro). Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 Euro.
Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1) sind: Montag und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Samstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Dokumente können ebenfalls in den Bürgerservicestellen der Stadt beantragt werden. Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können unter der Rufnummer 488-3355 erfragt werden. Im Internet sind diese Informationen unter www.chemnitz.de > Bürgerservice > Bürgerservicestellen zu finden.
Stadt Chemnitz